Versicherungsausstieg
#3
Nun Ego,

du hast, wie die Versicherungsgesellschaft auch, bei jedem Schaden ein Sonderkündigungsrecht ! Soll heißen: Du kannst deiner jetzigen Versicherung ohne Angabe von weiteren Gründen nach dem Scheibenschaden kündigen.

der dealer
[Bild: 1r9x-2o.jpg]

(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!


Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback Hoffentlich sieht mich keiner
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Nachrichten in diesem Thema
Versicherungsausstieg - von Ego Man - 12.10.2007, 19:35
RE: Versicherungsausstieg - von Kaba58 - 12.10.2007, 20:27
RE: Versicherungsausstieg - von cabriodealer - 12.10.2007, 20:55
RE: Versicherungsausstieg - von schwupp - 13.10.2007, 16:14
RE: Versicherungsausstieg - von Ego Man - 13.10.2007, 20:28



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