Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut
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Hallo Marco,

das sieht schlecht aus, mit Schadensansprüchen an den Vermieter.
Zitat:werktags von 07:00-20:00 Uhr und sonntags von 08:00-20:00 Uhr
Das ist die eine Seite. Gilt meines Wissens für Gehwege zur Eingangstür und vor Wohnhäusern. Bei Garagen kann das anders sein. Dazu stellt sich noch die Frage: Was hast Du für eine Garage? Ist es eine Einzel- oder Doppelgarage mit direkter Zufahrt von der öffentlichen Straße. Oder doch eher über einen Garagenhof? Ist es eine Garage in einer Tiefgaragenanlage einer Wohnanlage mit einer Einfahrt für alle Garagenmieter?
Zum Thema Schneebeseitignug steht in meinem Garagenmietvertrag folgendes zum ankreuzen:
Zitat:(...) § 11 - Hausordnung
l) Bei Schneefall und/oder Glatteis ist der XMieter OVermieter - zur Scheeräumung und zur Streuung mit abstumpfenden Mitteln verpflichtet. Die Verwendung von auftauenden Salzen ist nicht zulässig. Für den Fall, dass der Mieter diese Verpflichtung übernommen hat, hat er dafür Sorge zu tragen, dass durch die Reinigung b.z.w. Streuung im Bereich der von ihm gemieteten Garage nicht die Zufahrt zu anderen Garagen, Eingängen oder Durchgängen behindert wird. Sofern die Garage direkt an einer öffentlichen Straße liegt, ist der Mieter zur Schneebeseitigung und Streuung gemäß den behördlichen Vorschriften verpflichtet. (...)
In meinem Fall fahre ich durch ein Zufahrtstor auf einen Garagenhof über den ich dann direkt an meine Tiefgarage komme. Ich muss also auf dem Hof, vor dem Garagentor räumen/streuen. Für den Gehweg vor dem Hof ist der Vermieter zuständig.
Wie das nun bei einer Einfahrt zu einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage in einer Wohnanlage aussieht weiß ich auch nicht. Müsste man mal in den Mietvertrag gucken...
Gruß aus Berlin, Marcus
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RE: Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut - von Ackaturbo* - 30.12.2007, 13:44



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