Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut
#6
Marco,

Du solltest auf keinen Fall erwähnen, dass Du von der "Unwetterwarnung" gewusst hast. Das könnte von jeder Versicherung - u. U. auch von Deiner Vollkasko - als grob fahrlässig eingeschätzt werden, und somit von jeglicher Leistung befreien. -az2-

Hoffen wir mal das Beste...

Gruss

Peter Ganz geschmeidisch...
Gruss aus Nordwest!

Peter Ganz geschmeidisch...
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RE: Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut - von PeterH - 31.12.2007, 00:49



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