Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut
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Mers schrieb:Hi,

das mit grob fahrlässig kann mir von der Versicherung nicht vorgeworfen werden-die Haftpflicht zahlt immer. Sie kann nur so ne Art Vertragsstrafe aussprechen. aber das ist ein anderes Thema.

Selbstverständlich hast du grob fahrlässig gehandelt!
Die Haftpflicht jedoch zahlt nur Schäden Dritter, also in dem Fall das Garagentor/Schranke aber deinen Schaden deckt in dem Punkt nur deine VK ab. Hast Du eine?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

VCDS 17.xx (VAG-Com) Service Raum Berlin/Brandenburg
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RE: Ins Garagentor gerutscht-Tiefgarageneinfahrt nicht gestreut - von Owe - 31.12.2007, 12:39



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