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Also es Gibt dort 3 Möglichkeiten das zu klären!
1. Man fährt einfach was die hausverwaltung über anzeige bei der Polizei mit der begründung "Nichtbeachten eines Straßen schilds" zur anzeige bringen kann... was den Führerschein natürlich durch Punkte kosten kann
2. Man holt sich von der Hausverwaltung eine genehmigung dazu ein das man diese strasse Entgegen gesetzt fahren darf.
3. Man Stellt ein antrag bei der hausverwaltung mit Unterschriften Aktion das unter das schild Privatweg ein schild "Anlieger Frei" oder "Bewohner Frei" kommt. Damit es Legal wird!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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Servus,
das Zeichen haben wir damals bei der elend langen Fahrausbildung beim Bund lang und breit durchgekaut. Es bedeutet lediglich "Einfahrt verboten", regelt aber nicht die Verkehrsrichtung dahinter. Es muß also nicht immer eine Einbahnstraße dahinter liegen. Früher war das z.B. an Feuerwachen aufgestellt, mit dem Zusatz "Feuerwehr". Heute sieht man es auch gerne am verbotenen Ende einer Einbahnstraße mit dem Zusatz "Radfahrer frei".
In diesem Fall ("Privatweg") würde ich es so interpretieren, daß dort nur einfahren darf, wer dahinter etwas zu suchen hat (z.B. seine Garage), aber eben kein Durchgangsverkehr. Wahlweise hätte man auch das "Durchfahrt verboten" in Kombination mit "Anlieger frei" verwenden können.
Grüße
Michael
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thunderstorm kommt dann nicht das andere ende der strasse zum tragen wenn dort ein schild mit dem Blauen Preil mit dem schriftzug "Einbahnstrasse" steht wäre es dennoch verboten einzufahren ohne erlaubnis es eigners des weges!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
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03.01.2010, 02:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.2010, 02:57 von thunderstorm.)
(02.01.2010, 14:20)Vibesy schrieb: thunderstorm kommt dann nicht das andere ende der strasse zum tragen wenn dort ein schild mit dem Blauen Preil mit dem schriftzug "Einbahnstrasse" steht wäre es dennoch verboten einzufahren ohne erlaubnis es eigners des weges!
Wenn das der Fall wäre, bräuchte es kein Zusatzschild unter dem "Einfahrt verboten". Dann darf man einfach gar nicht da rein. Ansonsten könnte man natürlich erstmal zum anderen Ende laufen und nachsehen
Grüße
Michael
(02.01.2010, 14:20)Vibesy schrieb: thunderstorm kommt dann nicht das andere ende der strasse zum tragen wenn dort ein schild mit dem Blauen Preil mit dem schriftzug "Einbahnstrasse" steht wäre es dennoch verboten einzufahren ohne erlaubnis es eigners des weges!
Wenn das der Fall wäre, bräuchte es kein Zusatzschild unter dem "Einfahrt verboten". Dann darf man grundsätzlich nicht da rein. Ansonsten könnte man natürlich erstmal zum anderen Ende laufen und nachsehen
Grüße
Michael
P.S.: Da selbst interessierte Autofahrer hier uber die Bedeutung rätseln, spricht das erstens gegen unseren Schilderwald und zweitens gegen den Stand der Fahrausbildung  Also einfach bei der Verwaltung fragen, was es bedeuten soll...
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thunderstorm
bei uns ist es der fall das am anfang der strasse das blaue schild "Einbahnstrasse" steht und am anderen ende das Rote mit dem Weissen Querbalken darunter steht dann "Linien Verkehr Frei" "Einsatzfahrzeuge Frei" "Anlieger Frei" ... ja ich finde es auch merkwürdig, da Anlieger Frei in diesem fall reichen sollte...
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Grundsätzlich ist die Polizei nur für tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund zuständig = Öffentliche Straße und Wege.
Nachdem dein Privatweg jedoch für jedermann befahrbar und nicht durch Schranken oder so abgesperrt ist, würde ich diesen als rechtlich öffentlichen Verkehrsgrund ansehen. Somit ist auch hier die StVO anzuwenden und somit auch die Polizei zuständig.
Somit könnte dich also auch ein Nachbar wg. des Verstosses gg. das Durchgangsverbot dort anzeigen, wenns sich einer dran stört.
Ich denke der Privatweg hat die gleiche rechtliche Stellung ein frei zugänglicher Supermarktparkplatz oder so. Wenn jedoch die Privatstraße baulich z. B. mit Schranke vom öffentlichen Verkehrsgrund abgetrennt ist gehts der Polizei nichts an udn die StVo gilt auch nicht.
Hoffe geholfen zu haben.
Unser neues Schätzchen
Audi Cabriolet, 2.6, km 110 kW, Bj. 05/1996, pelikanblau pereffekt und dunkelblaues automatisches Verdeck;
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Ein Verkehrzeichen ist erst dann gültig, wenn es rechtskräftig von der Behörde verordnet wurde.
Abzuklären wäre erstmal, ob eine rechtsgültige Verordnung für dieses VZ vorliegt, erst dann kann seitens der Polizei eingeschritten werden.
Falls keine VO vorhanden ist, kann dieses VZ ohne jegliche Konsequenz ignoriert werden, denn privat aufgestellte VZ und die Mißachtung derselben begründen kein behördliches Einschreiten.
Falls du grundsätzlich zur Benützung des Weges berechtigt bist, dh dort wohnst, kann dir auch zivilrechtlich nichts passieren, entgegengesetzten Falles kann es durchaus zu einer Besitzstörungsklage kommen.
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