Konsequenzen bei abgelaufenem Tüv
#21
Hallo,
@Max

Auch teilweise falsch, denn zwei Monate sind überziehbar ohne Aufpreis.
Wäre dann bei 4-10 spätestens Mai. Ab Juni dann ca. 20€ Aufpreis.
So zumindest bei uns in Thüringen.

Gruß Markus
Zitieren }
Bedankt durch:
#22
Sorry. Hier in rlp ist das falsch... Es zählt jeder Monat, auch die in denen du nicht fahren darfst. Und nur deshalb darfst du im ersten Monat kommen in dem du fahren darfst. Und die Zusatz Gebühr sind genau 20% des HU Grundpreis (ohne AU). Ist gesetzlich so geregelt.
Hier in rlp sind es z.b. bei DEKRA 69.50. Also 13.70 Zusatz Gebühr
Grüße,
Max
Zitieren }
Bedankt durch:
#23
Komisch...
Haben die Prüfer da nicht auch einen gewissen "Ermessensspielraum"?
Gesetze sind nie in Stein gemeisselt, manche sind sogar weich wie Pudding in der Kurve...
Daily1: A4 B6 2.5 TDI MT (Sparfass)
Daily2: A4 B6 2.5 TDI AT (Fahrspass)
New: A4 8H 3.0 AT (Projekt Sonnenschein)
Altenteil: S4 2.2T Revo
Zitieren }
Bedankt durch:
#24
Hallo zusammen,

Zitat aus der Broschüre des TÜV Süd:

Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die
Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich
immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin
fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und
zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in
einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von
der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen
wir Ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von
20 Prozent berechnen.

Info vom Bußgeldrechner:
TÜV, HU & AU
Hauptuntersuchung um 2 bis 4 Monate überzogen
Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:

Punkte
0
Bußgeld
15 €
kein Fahrverbot

Schöne Grüße

Robert
Audi Cabriolet 2.3E in laserrot - Erstbesitzer und Originalzustand seit 1992!
[Bild: 198286.png]

und zum sparen einen schwarzen smart Roadster...
[Bild: 197108.png]
Zitieren }
Bedankt durch:
#25
So ich bring nun auch noch ne Variante in die Thematik.

TÜV fällig in 10/2014 => in den folgenden 2 Monaten kann er ohne Überziehungsgebühr nachholen. Geht aber nicht da Saison nur bis 10/2014

Ist es da nicht rechtens, wenn die Überziehungsmonate erst wieder ab Tag der regulären Anmeldung laufen? Also z.B. ab 04/15.

Laut deinem Auszug vom TÜV Süd sind hier meiner Meinung nach nicht alle Fälle betrachtet.

Ich weiß ist weng Wortglauberei...

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
Zitieren }
Bedankt durch:
#26
Hallo Wiegald,

aber das habe ich doch schon mehrfach erwähnt? Die Überziehungsmonate starten in diesem Fall im April.


Gruß Markus
Zitieren }
Bedankt durch:
#27
Hey. Nein. Die Monate starten im Oktober, da er da noch angemeldet ist.. Nur bei Saison 4-9 würden sie erst im April starten
Grüße,
Max
Zitieren }
Bedankt durch:
#28
Also mein Tüv- Prüfer sagt da was anderes. Vielleicht weiß er es auch nicht besser, aber das gilt es nun heraus zu finden.

Wie kann denn der Oktober der erste Überziehungsmonat sein, wenn auf dem Fahrzeug bis Ende Oktober noch TÜV ist?

Gruß Markus
Zitieren }
Bedankt durch:
#29
Das habe ich missverständlich ausgedrückt. Oktober ist natürlich noch nicht überzogen. Aber ab Oktober zählen die Monate Smile
Grüße,
Max
Zitieren }
Bedankt durch:
#30
Ab April zählen die Monate :-p
Zitieren }
Bedankt durch:




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste