Was bedeutet 'typgeprüft'?
#11
Hey Kai,

na ja..... Dein Audi-Historien-Faible ist ja auch nicht ohne, gell?! Wub
Bin immer wieder erstaunt, was Du so ausgräbst... (aber mir geht es halt wie Dir)

Grüssle, HZwinkerlli
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#12
... so lange es immer wieder neue Infos auszugraben gibt, habe ich meinen Spaß!
Und da man auch nicht jünger wird, vergesse ich auch einen Teil immer wieder! Und schon geht das "graben" von vorne los!

Jetzt aber Schluss mit Off Topic ...Az
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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#13
Hi Ollfried,

gabs denn schon Rückantwort vom BKA, ähm vom Verkehrsministerium ??

der dealer
[Bild: 1r9x-2o.jpg]

(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!


Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback Hoffentlich sieht mich keiner
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#14
Moin!

So, jetzt bin ich mal gespannt, was die selbsternannten Experten dazu sagen:

Zitat:Sehr geehrter Herr Antwerpen,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 29.07.2007.
Das Fachreferat teilt dazu Folgendes mit:

Für die Xenon-Scheinwerfer aus dem Audi A 8 liegt eine
Bauartgenehmigung vor. Damit ist es zulässig, dass sie auch in ein Audi
Cabriolet von 1998 eingebaut werden. Es müssen jedoch die Vorschriften
für Xenon-Scheinwerfer erfüllt sein, dazu gehören eine automatische
Leuchtweitenregulierung und eine Schweinwerferwaschanlage.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Wolf Stubenvoll


Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

www.bmvbs.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 030 18 - 300 - 3060
Fax: 030 18 - 300 - 1942

====================================

>>> >>> BMV Kontaktformular <buergerinfo@BMVBS.bund.de> 29.07.2007 23:04
>>> >>>
Frage zu Xenon-Umbau

Vorname: Oliver
Zuname: Antwerpen
Email: antwerpen@***.com
Straße:
Ort:

Guten Tag!
Ich hoffe, ich bin bei Ihnen richtig. Ich brauche eine Auskunft zu
einer Sache, zu der man immer widersprüchliche Meinungen hört.
Der Fall ist folgender: Ich fahre ein Audi Cabriolet aus 1998. In
dieser Fahrzeug wurden von Audi nie Xeonon-Scheinwerfer verbaut. Eine
Nachrüstung von Xenon-Brennern in die bestehenden Scheinwerfer ist nicht
zulässig, das ist klar. Darf ich mir aber z.B. Xenon-Scheinwerfer aus
dem Audi A8 einbauen? Diese sind ja geprüft und haben das entsprechende
E-Kennzeichen.
Die Frage mag seltsam klingen, sorgt aber im Internet und bei TÜV und
Dekra für eine Menge Gesprächs- und Diskussiosnstoff.
Vielen Dank im Voraus
Oliver Antwerpen

So, und jetzt ihr Zwinker

Ollfried, lustlos
Alle, die pauschalisieren, sind doof!
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#15
Dann leg doch mal los. Bau um, fahr zum TÜV, lass eintragen und schon haste bald ne Menge Freunde die das auch haben wollen. Smile
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#16
Hi Olli,
das sehe ich auch so.... nur noch das Schreiben ausdrucken, mit zum TÜV nehmen und danach immer schön mitführen Rolleyes - na ja, sie wissen schon... Zwinker

Gruss, HSmilelli
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#17
Häh ?

das Antwortschreiben kann ich ja gar nicht verstehen....

Eine Bauart- oder Typprüfung findet doch - so dachte ich zumindest bisher - immer im Zusammenhang zwischen dem geprüften BAuteil und dem Fahrzeug für das das Bauteil gedacht ist, statt.

Also Xenon SW für A8 wird auch am A8 geprüft - oder nun doch nicht ?

Heisst das also, ich könnte auch eine bauartgeprüfte Pritsche (wahlweise andere Bauteile) an mein Auto bauen ?

Oder bin ich nu ganz auf dem Holzweg - oder ist es Herr Stubenvoll ?

Uwe
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#18
Hallo zusammen,

ich gebe auch noch mal meinen Senf dazu:

Ich sehe es so wie Uwe. Mich würde brennend interessieren, was ein TÜV- oder Dekra-Prüfer zu diesem Schreiben sagt! Ich bin mir fast sicher, dass eine Eintragung trotz der Auskunft so nicht ohne Weiteres erfolgen wird!

Was meinen die Anderen?
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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#19
Also ich habe hier auch ein Gutachterschreiben was besagt das man Xenonbrenner nachrüsten kann ohne SW-Reinigung und elektr. Leuchtweitenregulierung. Das trau ich mir gar nicht rauszuholen, sonst gehen hier welche auf die Palme. Ich weiß aber das das andere schon so gemacht haben (aus anderen Foren, T4 Forum). Also möglich ist alles...
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#20
Hallo Maveric,

bis zu einem gewissen Baujahr war ein Betrieb von Xenonscheinwerfern auch ohne SW-Reinigung und elektr. Leuchtweitenregulierung möglich.
Gruß Kai

[Bild: Audi.jpg]
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