Hallo Gemeinde,
nach recht aufwendigem "Schlaumachen" im Forum und auf diversen extern Sites zur "Umweltplakette" ...
Gute Quelle :
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top_11021.htm
..... stand für mich als Kaufinteressent an einem Diesel Cab (ja genau: ..Spritkosten.....;-( .... ) EIGENTLICH folgendes fest:
=> je nachdem ab wann evtl. eingerichtete Umweltzonen in den Städten gültig sind (oftmals ab April 08) ist ab diesem Zeitpunkt eine freie Fahrt in diesen Umweltzonen nur noch mit einer erteilten roten, gelben und grünen Plakette möglich (sofern die Städte nicht noch "nur gelbe und grüne" oder "nur grüne" Zonen einrichten - bisher aber noch nichts darüber entdeckt)
=> Fahrzeuge die keine Plakette haben bzw. für die keine vergeben werden kann dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einfahren (es existieren zuwar generelle Ausnahmen aber unter die fällt unser Cab als privat PKW nicht)
=> ab 01.01.12 freie Fahrt generell nur noch mit gelber und grüner Plakette
=> keine Plakette für das Dieselcab möglich - auch keine rote
=> Partikelfilter zum Nachrüsten gibt es derzeit nicht.
=> Es gibt zwar VW Gölfe mit dem gleichen TDI Motor "Z1" für die es nachrüstbare Partikelfilter mit entsprechendem Gutachten für den VW Golf gibt (die eigentlich auch für unser Cab "passen" würden) - aber das nützt nichts, denn es müssen fahrzeugspezifische Gutachten existieren. Derzeit für unser Cab nicht vorhanden.
=> Dasselbe Spiel für Audi 80 TDI Limousinen bzw Avants. Nachrüstpartikelfilter mit entprechenden fahrzeugspezifischen Gutachten vorhanden - aber Gutachten halt nicht für das Dieselcab.
=> Eine Ausnahmegenehmigung i.V.m. einer "Nichtumrüstbarbescheinigung" ist für unser Cab nur möglich, wenn dieses auf den Halter vor 01.11.2007 erstmals zugelassen war (sollte dies der Fall gewesen sein, dann ist diese "Ausnahmegenemigung" -sofern sie erteilt wird- nur für jeweils 1 Jahr gültig. Kosten 50.- € bis 100.- € pro Jahr) => Hier also eine Möglichkeit für Altbesitzer eines Diesel Cabs, aber Abhängigkeit von den "Entscheidern" vor Ort gegeben.
===> daraus folgt Fahrverbot für das Dieselvab in den Umweltzonen ab deren jeweiligem Gültigkeitsdatum (oftmals ab 01.04.08)
A B E R:
In den Sites von GTÜ kann man eine Onlineabfrage machen um herauszufinden welches Auto denn welche Plakette erhält !!
http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plake...such_art=3
Das DieselCab hat meiner Kenntnis nach im Schein (alter Art) folgende zur Abfrage notwendige Schlüsselnummern:
zu 2 : 588
zu 3 : 608
Tragt die mal ein und es erscheint, daß für das Dieselcab eine ROTE PLAKETTE vergeben werden kann !!!!!!
Da erst ab 01.01.2012 Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in Umweltzonen einfahren können würde dies bedeuten, daß sich das DieselCab-Problem UM 4 JAHRE hinauszögert und bis dahin noch frei gefahren werden kann !!!
Kann das hier auch mal jemand recherchieren bzw. bestätigen und hier entsprechende Info geben ???
Das sollte ein "Heißes Thema" sein glaube ich .. ;-).
Grüße an alle Spezialisten !!
turnup
nach recht aufwendigem "Schlaumachen" im Forum und auf diversen extern Sites zur "Umweltplakette" ...
Gute Quelle :
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top_11021.htm
..... stand für mich als Kaufinteressent an einem Diesel Cab (ja genau: ..Spritkosten.....;-( .... ) EIGENTLICH folgendes fest:
=> je nachdem ab wann evtl. eingerichtete Umweltzonen in den Städten gültig sind (oftmals ab April 08) ist ab diesem Zeitpunkt eine freie Fahrt in diesen Umweltzonen nur noch mit einer erteilten roten, gelben und grünen Plakette möglich (sofern die Städte nicht noch "nur gelbe und grüne" oder "nur grüne" Zonen einrichten - bisher aber noch nichts darüber entdeckt)
=> Fahrzeuge die keine Plakette haben bzw. für die keine vergeben werden kann dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einfahren (es existieren zuwar generelle Ausnahmen aber unter die fällt unser Cab als privat PKW nicht)
=> ab 01.01.12 freie Fahrt generell nur noch mit gelber und grüner Plakette
=> keine Plakette für das Dieselcab möglich - auch keine rote
=> Partikelfilter zum Nachrüsten gibt es derzeit nicht.
=> Es gibt zwar VW Gölfe mit dem gleichen TDI Motor "Z1" für die es nachrüstbare Partikelfilter mit entsprechendem Gutachten für den VW Golf gibt (die eigentlich auch für unser Cab "passen" würden) - aber das nützt nichts, denn es müssen fahrzeugspezifische Gutachten existieren. Derzeit für unser Cab nicht vorhanden.
=> Dasselbe Spiel für Audi 80 TDI Limousinen bzw Avants. Nachrüstpartikelfilter mit entprechenden fahrzeugspezifischen Gutachten vorhanden - aber Gutachten halt nicht für das Dieselcab.
=> Eine Ausnahmegenehmigung i.V.m. einer "Nichtumrüstbarbescheinigung" ist für unser Cab nur möglich, wenn dieses auf den Halter vor 01.11.2007 erstmals zugelassen war (sollte dies der Fall gewesen sein, dann ist diese "Ausnahmegenemigung" -sofern sie erteilt wird- nur für jeweils 1 Jahr gültig. Kosten 50.- € bis 100.- € pro Jahr) => Hier also eine Möglichkeit für Altbesitzer eines Diesel Cabs, aber Abhängigkeit von den "Entscheidern" vor Ort gegeben.
===> daraus folgt Fahrverbot für das Dieselvab in den Umweltzonen ab deren jeweiligem Gültigkeitsdatum (oftmals ab 01.04.08)
A B E R:
In den Sites von GTÜ kann man eine Onlineabfrage machen um herauszufinden welches Auto denn welche Plakette erhält !!
http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plake...such_art=3
Das DieselCab hat meiner Kenntnis nach im Schein (alter Art) folgende zur Abfrage notwendige Schlüsselnummern:
zu 2 : 588
zu 3 : 608
Tragt die mal ein und es erscheint, daß für das Dieselcab eine ROTE PLAKETTE vergeben werden kann !!!!!!
Da erst ab 01.01.2012 Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in Umweltzonen einfahren können würde dies bedeuten, daß sich das DieselCab-Problem UM 4 JAHRE hinauszögert und bis dahin noch frei gefahren werden kann !!!
Kann das hier auch mal jemand recherchieren bzw. bestätigen und hier entsprechende Info geben ???
Das sollte ein "Heißes Thema" sein glaube ich .. ;-).
Grüße an alle Spezialisten !!
turnup