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17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Druckversion

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RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Owe - 22.08.2007

Ich dachte die waren Serie von Audi???


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Kai - 22.08.2007

Hallo,

aber nur, weil die Bolero-Felgen original von Audi sind und in der Größe von 7*17 ausschließlich beim Cabriolet als Sonderausstattung zu ordern waren, heisst das noch lange nicht, dass ich sie auch ohne Eintragung auf anderen Modellen des Herstellers (hier T89 oder B4) fahren darf!


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Owe - 22.08.2007

Doch, genau so denke ich mir das! Warum auch nicht?
Hab ich mit den Golf IV BBS bei mir am Bora genauso begründet vorm TÜVer.


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Kai - 22.08.2007

Hallo,

so wird das beim TÜV leider wohl nicht bei allen Fahrzeugen laufen!

Den Golf und Bora kann man meiner Meinung nach als Vergleich nur schwerlich heranziehen, weil es vom Fahrwerk absolut identische Fahrzeuge mit anderen Aufbauten sind!

Eine Felge vom A4 muss nicht zwangsläufig auch am A8 eintragungsfähig sein - auch wenn sie vom Lochkreis her passt. Hier spielen viele Dinge wie Tragfähigkeit (Felgenlast oder wie man das auch im Fachchinesisch nennt), Einpresstiefe usw. eine grosse Rolle!


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Peter - 22.08.2007

cabrionord schrieb:Also bei meinem alten Cab (Bj 95) bekam ich keine HU, bevor nicht die Boleros auch in den Papieren eingetragen waren.
Der hatte nämlich ursprünglich nur die normalen 15-Zöller drauf.
Hi,Jungs!
Auf dem CAB müssen die Boleros anscheinend nicht mehr eingetragen werden,zumindest nicht wenn die "neuen Fahrzeugpapiere" vorhanden sind.Ich hab meine auch extra eintragen lassen,hab noch den alten Brief&FZ-Schein.Laut unserem "Skorpi" in diesem Post ist dies beim CAB dann hinfällig.Bei anderen Modellen von Audi wird das aber nicht gelten,die wurden ja nie mit den 4-Loch Boleros ausgeliefert!
Gruß,Peter
Da gebe ich erst richtig Gas!


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Owe - 22.08.2007

@ Kai
ich mein ja auch nicht A8 und A4 sondern halt Cab und Cab.
Das dat andere net zwangsläufig passt ist schon klar.


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Kai - 22.08.2007

Hi,

beim Cabrio kann das mit den neuen Papieren wie schon von ABC geschrieben schon hinkommen!
Aber einer der Vorredner hatte sie auf dem B4 Avant eintragen lassen! Und hier wirst Du um diese Eintragung nicht herumkommen!

Ich bin ja auch nicht "in allen Details" Fan solcher TÜV-Geschichten ... Wub


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - joe black - 22.08.2007

lemmy schrieb:
ooowe78 schrieb:Wenn man die neuen Papiere hat, Zulassungsbescheinigung I und II steht dort im Normalfall sowieso nur eine Radkombi drin.
Da wird aber imho nur die größtmögliche Kombi eingetragen...

Völlig falsch, ich habe vor 2 Monaten meinen neuen A4 bekommen, mit 8 x 18
und 235/40 Bereifung und in der tollen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht
205/55 R 16Az

Ick lach mir nur noch schief über die blöden Dinger Big GrinBig GrinBig Grin

Glückauf Hartmut


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - lemmy - 22.08.2007

joe black schrieb:
lemmy schrieb:
ooowe78 schrieb:Wenn man die neuen Papiere hat, Zulassungsbescheinigung I und II steht dort im Normalfall sowieso nur eine Radkombi drin.
Da wird aber imho nur die größtmögliche Kombi eingetragen...

Völlig falsch, ich habe vor 2 Monaten meinen neuen A4 bekommen, mit 8 x 18
und 235/40 Bereifung und in der tollen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht
205/55 R 16Az

Ick lach mir nur noch schief über die blöden Dinger Big GrinBig GrinBig Grin

Glückauf Hartmut
Dann hat sich "my humble opinion" wohl geirrt... Big Grin


RE: 17' Boleros auf Typ 89 von 1994? - Owe - 22.08.2007

ich bin fast der Meinung daß nur die kleinste Kombi eingetragen wird...