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Standlicht und Nebelscheinwerfer - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Standlicht und Nebelscheinwerfer (/showthread.php?tid=11565) |
RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - FelixXx - 28.02.2008 Alles klar.....bleiben die DE´s eben weiterhin an.... ![]() Felix RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Werner - 28.02.2008 Audi-Driver schrieb:Standlicht und Nebler nur bei Sichtbehinderung Das stimmt so nicht ganz. Bei Sichtbehinderung Abblendlicht UND Nebler ![]() Gruß, Werner RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Audi-Driver - 28.02.2008 Werner schrieb:Audi-Driver schrieb:Standlicht und Nebler nur bei Sichtbehinderung Hallo Werner, hast natürlich recht. Entweder Abblendlicht und Nebler oder Standlicht und Nebler. Nebler aber halt nur bei Sichtbehinderung und nicht als Ersatz für TFL. Habe mich ein wenig unverständlich ausgedrückt. Gruß Ralf RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Werner - 28.02.2008 Endgültige Info, die ausschließlich für Österreich Gültigkeit hat: Hier der neue Text des §99 Abs. 5 und 5a: Zitat:(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und Das hat nun wieder zur Folge, dass
RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - cabriodealer - 28.02.2008 @Werner Hab ich das richtig verstanden: Ich kann also die vorhandenen Nebelscheinwerfer so ansteuern, dass sie alleine tagsüber als Tagfahrlicht fungieren ???? der dealer RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Werner - 29.02.2008 cabriodealer schrieb:Hab ich das richtig verstanden: Ich kann also die vorhandenen Nebelscheinwerfer so ansteuern, dass sie alleine tagsüber als Tagfahrlicht fungieren ????Das ist richtig, war aber auch schon zu Zeiten der TFL-Pflicht möglich. (Info gilt nur für Österreich) RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - MadMax37083 - 08.03.2008 Gibts in Deutshcland auch sone Regelung das man mit Begrenzungslicht die Neblers anhaben darf? Weil ich habe ja Begrenzungsleuchten rings rum, und somit wäre das ja nen nettes "Loch" im gesetz wo ich durchflutschen könnte^^ RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - Audi-Driver - 08.03.2008 Hallo, Nebelscheinwerfer sind in Deutschland nur bei Sichtbehinderung erlaubt. Dabei spielt es dann keine Rolle ob man mit Standlicht oder Abblendlicht fährt. Ralf RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - H;o)lli - 08.03.2008 Moin... Hier der entsprechende Beitrag unseres Rennleiters... ![]() H ![]() RE: Standlicht und Nebelscheinwerfer - cabriodealer - 08.03.2008 Nabend ! Ich muß doch nochmal ![]() Kann man nun in Deutschland die Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten benutzen oder nicht ?? Voraussetzung: NSW leuchtet am Tag ohne Standlichter/Schlußlichter und NSW erfüllt bei eingeschaltetem Standlicht/Hauptlicht weiterhin die Funktion eines NSW ! So eine Schaltung dürfte ja nicht so das große Problem sein... der dealer |