Verjährungsfrist - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Verjährungsfrist (/showthread.php?tid=16006) Seiten:
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RE: Verjährungsfrist - Mikee - 16.10.2013 (16.10.2013, 20:21)krujtzschoff schrieb: Hi,Nein, Deine Behauptung, dass die Dauer der Verfolgungsverjährungsfrist davon abhängt, dass der Betroffene bekannt ist und die Frist dann 6 Monate (oder 6 Mo und 2 Wochen) betragen soll, steht da nun wirklich nicht. Also musst Du das irgendwo anders her haben? AW: Verjährungsfrist - M-A-X - 17.10.2013 Hey. Ich bin mir sicher, dass die Verjährungszeit ausgesetzt wird (oder sogar neu startet) wenn sich mit dem vergehen 'befasst' wird. Das bedeutet z. B. Neuer Fahrer wird ermittelt, neuer Sachbearbeiter befasst sich mit dem Fall (weil der andere z. B. krank ist oder den Job wechselt, etc) Das bedeutet, dass man daheim nie weiß, wann es verjährt... Grüße Max RE: Verjährungsfrist - salador - 17.10.2013 Hallo, die Lektüre dieser Seite http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung.php beleuchtet das Thema ausführlich und macht auch klar, dass die Verjährungsfrage im jeweiligen Fall kompliziert werden und nur von einem RA wirklich sinnvoll bewertet werden kann. HTH MfG Stephan |