Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte (/showthread.php?tid=3199) Seiten:
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- Dalle - 13.04.2005 führerscheinsperre gilt auf jeden fall erst ab richterspruch. wenn man den lappen vorher abgeben musste wird das in der regel nicht angerechnet!!! - Uwes - 13.04.2005 Das ist gerade geändert worden: Maßgeblich für die Eintragung der Punkte ist jetzt der Zeitpunkz des Vergehens und nicht mehr das Datum der Rechtsgültigkeit durch Erlaß des Bußgeldbescheides. Dadurch sollen die Kameraden ausgebremst werden, die versuchen, über Einsprüche die Rechtsgültigkeit des Bescheides bis nach Verjährung bestehender Punkte hinauszuzögern. Wie es allerdings bei FS - Entzug ist, weiß ich nicht, logisch wäre aber, dass auch hier das Datum des Vergehens maßgeblich ist - Links zum Thema haben ja sowohl Marco, als auch ich angegeben, für den, der es genauer wissen will oder muß... Also fahrt vorsichtig - es lohnt einfach nicht Uwe - Dalle - 13.04.2005 Zitat:Wie es allerdings bei FS - Entzug ist, weiß ich nicht, logisch wäre aber, dass auch hier das Datum des Vergehens maßgeblich ist das ist nicht richtig . normalerweise ist der richterspruch maßgeblich!! gruß dalle - schwupp - 14.04.2005 Moin! Ja, wie bereits festgestelt wurde ist seit neuestem folgende Regelung in Kraft getreten. Punkte und Verstöße werden seit neuestem ab Tatzeitpunkt gerechnet und nicht erst ab Richterspruch oder Urteilsverkündung. Im Führungszeugnis stehen keine Punkte drin allerhöchstens die Tat (wenn es eine Verkehrsstraftat war) dann aber nur die Tat und nicht die Punkte. Punkte gibt es in drei unterschiedlichen Formen wie auch bereits erwähnt wurde. Es gibt 2, 3 und 5 Jahre je nach Delikt und diese addieren sich zu den Neuen Punkten hinzu auch wenn sie einen Tag später abgelaufen wären. Viele Grüße, schwupp - Simon - 14.04.2005 moin, und stellt euch vor, es gibt sogar zwei arten von polizeilichen führungszeugnissen. das eine, welches ihr einsehen dürft und das andere, welches ihr nicht einsehen dürft und in dem auch andere sachen stehen. dieses wird zB. direkt von der ausstellenden behörde an die anfordernde behörde geschickt. jenes braucht ihr zB, wenn ihr euch beim amts- oder landgericht als rechtsreferendar bewirbt. viele grüße simon - Dudeldei - 03.05.2005 und wenn man freundlich fragt, dann lässt einen die Einstellungsbehörde auch in das pol. Fürungszeugnis schauen, das direkt an die Behörde geht. |