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Bolero's - Jensen4711 - 03.06.2008 Hallo, ich habe mir vor 2 Wochen ein Cab gekauft auf dem Bolero's montiert sind. Aber leider sind die nicht im Brief eingetragen. ( auch nicht im alten Brief ). Leider funktioniert der Link in der FAQ Liste nicht. Kann mir jemand das Gutachten als pdf file mailen ?? Wäre super, danke. Muß ich die Felgen dann eintragen lassen , oder reicht es das Gutachten mitzuführen ?? Jens RE: Bolero's - Lord of the Rings - 03.06.2008 Moin moin, für die Boleros gibt es kein Gutachten, denn sie sind Originalzubehör. Eintragen lassen musst du sie trotzdem, ausser sie sind schon eingetragen und du kannst das in den neuen Papieren nicht sehen. Zur Eintragung vorher den TÜV anrufen und mit dem LI den Fall besprechen: Hierzu brauchst du die Felgengröße und die Bereifung darauf, sowie die Teilenummer, die auf der Innenseite der Felge zu finden ist. Der LI wird in seinen Tabellen nachsehen und die Felge dort finden und sie die anschließend eintragen. Lord PS. es gibt keinen Beitrag zu den Boleros im FAQ, daher kann der Link auch nicht funktionieren, KOLLEGE RE: Bolero's - Jensen4711 - 03.06.2008 Doch hier....... Click Teilegutachten für Bolero's ! Ergänzung vom MOD: Hallo Jensen, bei mir funktioniert der Link - schau mal einen Beitrag tiefer! Gruß Kai RE: Bolero's - Kai - 03.06.2008 Hallo zusammen, hier der Link zu dem FAQ-Artikel bzgl. der Bolero-Felgen. Und hier der direkte Link zu dem "Teilegutachten" ... ![]() RE: Bolero's - Thomas Höfner - 03.06.2008 Hallo Leute, mein ABK scheint für die Boleros nicht freigegeben zu sein...... Seht ihr eine Chance, außer Einzelabnahme. HU ist fällig - Boleros mit 225er montiert ![]() Wenn ich mit dem Teilegutachten auflaufe, gibts eine Absage ![]() ......und ich will nicht hören, dass mein Motörchen sich mit den Boleros noch schwerer tut....... ![]() Viele Grüße Thomas RE: Bolero's - Kai - 03.06.2008 Hallo, mit dem Teilegutachten sollte das auch für Deinen Motor mit einer Einzelabnahme klappen. Ich wüsste zumindest nicht, was gegen eine Eintragung beim ABK sprechen sollte? RE: Bolero's - Peter - 03.06.2008 Hi, Jens ! ![]() Ich hab sie auch eingetragen bekommen, obwohl da im Teilegutachten unter Fußnote 2) steht : " Diese Räder / Reifenkombination ist nur zulässig, wenn sie bereits werksseitig in den Papieren eingetragen ist." Ich bin ja von Skorpi bezüglich der Eintragung von Boleros verbessert worden, wobei ich ja noch die " alten Papiere " besitze. Da ist es in jedem Fall nötig gewesen die Dinger einzutragen. Bei den neuen Papieren, also so wie bei dir müsste folgendes gelten : klick hier! Ich denke du brauchst dir also keine Sorgen machen! ![]() Gruß,Peter ![]() RE: Bolero's - Jensen4711 - 03.06.2008 Hallo, jau vielen Dank. Hab grad nochmal in den alten Brief geschaut. Stehen nur 7x15 und 6x16 drin. DAchte eigentlich das die Bolero's vom Werk aus drauf waren. Aber dem ist wohl nicht so. Sonst wären sie ja wohl eingetragen. Was kostet denn das ganze ??? Jens RE: Bolero's - Peter - 03.06.2008 Hi, Jens ! Wenn du die neuen Fahzeugpapiere hast --> nix! ![]() Dann solltest du laut Skorpi's Beitrag zu keiner Eintragung verpflichtet sein. Gruß, Peter ![]() RE: Bolero's - wiegald - 03.06.2008 Und wenn du die neuen nicht hast, sollte es den Betrag von 65,-€ für die Einzelabnahme nach §21 StVZO nicht überschreiten. Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grüße Wiegald |