Verjährungsfrist - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Verjährungsfrist (/showthread.php?tid=16006) Seiten:
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Verjährungsfrist - Audi-Driver - 15.06.2009 Hallo, ich hatte am 20.01.09 einen Unfall bei Glatteis mit Sachschaden. Unfallbeteiligt waren nur mein Fahrzeug, die Leitplanke und ich. Die Geschwindigkeit vor dem Aufprall lag beit etwa 25 km/h. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Am 13.06.09 erhielt ich einen Bussgeldbescheid mit folgendem Wortlaut: Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. Sicherlich habe ich diesen Unfall verursacht, dass steht ausser Frage. Ich soll ein Bussgeld in Höhe von 75€ plus 23,50€ Verwaltungskosten zahlen. Des Weiteren sollen mir 3 Punkte in Flensburg "gutgeschrieben" werden. Nun meine eigentliche Frage: Ist diese Ordnungswidrigkeit nicht nach 3 Monaten verjährt? Ich habe zwischenzeitlich keine Schreiben der Polizei oder der Kreisverwaltung erhalten, auch wurde mir kein Anhörungsbogen zugestellt. Gruß und Danke Ralf RE: Verjährungsfrist - Werner - 15.06.2009 Hoffentlich passend: Zitat:Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht RE: Verjährungsfrist - Skorpi - 15.06.2009 Hi Ralf! Sehe ich genauso! Wenn du nach 3 Monaten keinen Bußgeldbscheid bekommen hast, dann ist es verjährt. Rufe doch mal mit dem Aktenzeichen bei der Bußgeldstelle an und frage, ob die Verjähring nicht bereits eingetreten ist. Könntest Glück haben Viel Erfolg! RE: Verjährungsfrist - Audi-Driver - 15.06.2009 Hallo, dann hoffe ich mal das ich da raus komme. Ich würde das am liebsten einen RA regeln lassen, hoffe dass meine Rechtschutz das übernimmt. Gruß und Danke Ralf RE: Verjährungsfrist - Skorpi - 15.06.2009 Einen RA kannst du immer noch einschalten... Einfacher ist es, wenn du erst mal bei der Bußgeldstelle nachfragst! Die schicken die Sachen trotzdem raus, auch wenn die Verjährung eingetreten ist. Ich weiss nicht, ob die das mit Absicht machen oder denen das nicht auffällt! Habe schon so einiges mitbekommen vor Gericht! Grüße RE: Verjährungsfrist - krujtzschoff - 06.10.2010 Habe lange darüber nachgedacht hier zu schreiben, da der Thread über ein Jahr alt ist! Wer einmal in einer ähnlichen Lage sein sollte: Das Verfahren ist nicht verjährt! Skorpi hat Recht bei Verfahren, in denen der Fahrer erst ermittelt werden muss! Da du als Fahrzeugführer bekannt warst und damit das Verfahren gegen dich eröffnet war, ist die Verjährung 6 Monate! Früher hat man immer gesagt 6 Monat + 14 Tage! Solange braucht die Post aber glaube nicht mehr! RE: Verjährungsfrist - Mikee - 15.10.2013 (06.10.2010, 20:58)krujtzschoff schrieb: Habe lange darüber nachgedacht hier zu schreiben, da der Thread über ein Jahr alt ist! Moin, biste da wirklich gaaaanz sicher? Wo steht das denn? Einfach mal lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html Tipp: Die zwei Wochen kommen dann ins Spiel, wenn man sich fragt, wann der Bescheid denn wohl "ergangen" ist. RE: Verjährungsfrist - Audicabby - 16.10.2013 Der Tread ist auch verjährt... RE: Verjährungsfrist - krujtzschoff - 16.10.2013 Hi, Ja, bin ich! Steht in deinem Link! Zitat:(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html, Stand: 16.10.2013 RE: Verjährungsfrist - Audi-Driver - 16.10.2013 Hi, muss mich zuerst mal für die fehlende Auflösung entschuldigen. Wenn ich mich recht erinnere wurde der Bußgeldbescheid auf 30€ reduziert. Was genau die Begründung war, weis ich auch nicht mehr. Ich glaube ich werde alt. Gruß Ralf |