Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Räder, Fahrwerk, Bremsen (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=18) +--- Thema: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex (/showthread.php?tid=16552) Seiten:
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Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - GuardianAngel - 12.08.2009 Hallo, ich habe mir im letztem Jahr neue Reifen gekauft, aber leider mit dem falschem Geschwindigkeitsindex. Ich habe H (210 km/h), benötige aber laut den Papieren V (240 km/h) Da ich im Jahr jedoch max. 2.500 km fahre (in diesem Jahr erst 1.000 km) war mir das egal, sodass ich mir keine anderen Reifen besorgt habe. Jetzt muss ich aber zum TÜV und ich kann mir vorstellen, dass dieser das bemängeln wird. Kann ich mt einer entsprechenden Plakette (wie bei den Winterreifen) max 190 km/h oder so, weiter mit den Reifen fahren oder muss ich zwingend neue haben um die TÜV Plakette zu bekommen. Danke für eure Hilfe Stefan RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - stingray11 - 12.08.2009 Moin, da dein 2,6er laut Papieren nur mit 209 km/h eingetragen/angegeben ist, sollte das passen. Gruß Torsten RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - GuardianAngel - 12.08.2009 Leider habe ich, als ich die Reifen bestellt habe auch nur auf die eingetragene Höchstgeschwindindigkeit geachtet und nicht auf die Reifengröße die eingetragen ist. Aber es ist wie ich es gesagt habe habe eingetragen ist Index V. Jetzt zurück zu meiner Frage reicht so eine eingeklebte Plakette? RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - Matti - 12.08.2009 Ob so eine Plakette reicht kann ich dir leider nicht sagen, aber ich denke der Prüfer wird er gar nicht bemerken. Hab seit Jahren vorne 215 drauf und 225 eingetragen und 2 Prüfer und einige Verkehrskontrollen hatten nichts auszusetzen. MfG Matti RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - plop73 - 12.08.2009 Hallo! Wenn Du tatsächlich eine Höchstgeschw. von 209 km/h eingetragen hast genügt H auf keinen Fall. Falls es Reifen mit M+S Kennzeichnung sind genügt ein Aufkleber mit 210km/h im Sichtbereich des Fahrers. Es muss immer ein Sicherheitszuschlag von ca. 10km/h berücksichtigt werden. Es gibt eine genaue Formel zur Berechnung der Sicherheitsreserve, doch mit 10km/h kommt es immer gut hin. Ergänzende Info: Bei der Tragfähigkeit kann man die Hälfte der höchsten Achslast nehmen. Wenn der Prüfer nicht ganz auf den Kopf gefallen ist wird er es merken. RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - BärABC - 12.08.2009 Hi, Sommerreifen müssen mindest den eingetragenen Geschwindigkeits - Index erfüllen, darüber kein Problem Anders bei Winter oder Allwetterreifen, hier benötigt man aber einen Aufkleber mit der max. Geschwindigkeit im Blickfeld. Gruß Wolfgang RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - plop73 - 12.08.2009 (12.08.2009, 17:35)BärABC schrieb: Hi, Das ist nicht richtig. RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - GuardianAngel - 12.08.2009 Noch mal eine eränzende Info, es sind Sommerreifen und die eingetragene Höcstgeschwindigkeit beträgt 209 km/h. Also muss ich wohl hoffen, dass der Prüfer es nicht bemerkt. RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - BärABC - 12.08.2009 Hi, @ plop73, Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sind schon bindent. Man kann ja versuchen sich einen niedrigeren Index eintragen zu lassen, so lange das nicht passiert ist, gilt das was in den Papieren steht. Ausnahmen sind hier vielleicht: Panama, Kongo, Mongolei, usw. Natürlich kannst du rein technisch einen niedrigeren Reifen fahren, solange du nicht zu schnell fährst, aber es geht ja darum wenn etwas passiert und dann kenne ich einen der genau weiß was zulässig war und was nicht. Diesen schlauen nennt man "Richter" Gruß Wolfgang RE: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex - plop73 - 12.08.2009 (12.08.2009, 19:43)BärABC schrieb: Hi, Nee, da bist Du im Irrtum! Für bauartgenehmigte Reifen gilt das nicht! Glaube mir, ist mein Job Ich bin nämlich der, den der Richter im Zweifelsfall fragt. |