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Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - Druckversion

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Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - Bernd635 - 24.07.2010

Servus zusammen,

ich habe einen Interessenten aus Dänemark, der ein Auto von mir kaufen möchte (Nenene nein, nicht das Audi Cab!Nenene ). Er will das Auto per Achse überführen. Kann er dazu in Deutschland Kurzzeitkennzeichen bekommen, obwohl er keinen deutschen Wohnsitz hat?


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - lionstracs - 24.07.2010

Dazu in Wikipedia gefunden:

„Internationale Kurzzeit-Zulassungen“ mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben.

Dein Kunde braucht also ein Ausfuhrkennzeichen und kein Kurzzeitkennzeichen!

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Gruß

Marc


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - Vibesy - 24.07.2010

ruf dazu am besten mal deine Versicherung an und frag wie die das Handhaben.


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - Bernd635 - 24.07.2010

Hallo zusammen,

danke - na mit Ausfuhrkennzeichen sollte es ja dann auf jeden Fall funktionieren. Ich dachte, innerhalb Europas geht vielleicht auch was mit Kurzzeitkennzeichen. Aber die müssten dazu wahrscheinlich auf meinen Namen laufen - und das läuft nicht! Nenene


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - Vibesy - 25.07.2010

hab mich nochmal informiert das Export kennzeichen (Kurzzeit mit rotem strich 1Kalendermonat lang gültig) wird an Ausländer vergeben. kosten punkt 120€ auf der Zulassungsstelle stand 2006 da hab ich das das letzte mal geholt...


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - Bernd635 - 25.07.2010

Super, danke! Erste Sahne


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - stl-73 - 26.07.2010

Also im Kreis Viersen bekommen auch polnische Staatsbürger 5-Tage Kennzeichen....

Viele Grüße

Stefan


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - krujtzschoff - 02.08.2010

Dänemark ist doch auch EU! Somit muss geprüft werden ob die Kurzeitkennzeichen aus D in Dänemark anerkannt werden. Wenn nein, könnte er eventuell sowas wie eine Grenzversicherung abschliessen und dann mit deinen Kennzeichen fahren. Oder wenn du das gar nicht möchtest, die Ausfuhrkennzeichen. Über Versicherungsschutz und Anerkennung muss er sich in Dänemark selber informieren bzw. bemühen.


RE: Kurzzeitkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz? - MASH-Auditeile - 15.08.2010

Das Kurzzeitkennzeichen bekommen auch Antragsteller ohne deutschen Wohnsitz. Es gibt für das 5-Tage-Kennzeichen auch Deckungskarten mit grüner Auslandsdeckungskarte (kostet dann beim Versicherer ca. 1-5 Euro mehr als der reine Deutschlandversicherungsschutz).
Allerdings werden die Kurzzeitkennzeichen nicht in allen Ländern anerkannt.
Preis je nach Region zwischen 60 und 120 Euro komplett mit Versicherung, Schildern und Gebühr beim Straßenverkehrsamt.
Erforderliche Unterlagen: gültige Ausweispapiere des Antragstellers bzw. Gewerbeanmeldung bei Firmen, Deckungskarte bzw. evb-Nummer der Versicherung. Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Evtl. Vollmacht wenn jemand anderes als der Halter den Antrag stellt.
Das Fahrzeug muß sich in verkehrssicherem Zustand befinden, gültige Tüv/AU sind aber nicht notwendig.


Als Alternative dazu ist das Ausfuhrkennzeichen ("Zoll-Kennzeichen") mit dem roten Feld am rechtzen Rand mit Ablaufdatum sehr interessant.
Dieses Kennzeichen kann für einen Zeitraum von 14 Tagen bis einem Jahr ausgestellt werden.
Preis: ca. 36 Euro beim Straßenverkehrsamt, es muß KFZ-Steuer für die Gültigkeitsdauer entrichtet werden (entweder Bankeinzug bei deutscher Bankverbindung bzw. Bareinzahlung bei einer Bank und Abgabe des Einzahlungsbeleges vor Ausgabe der Kennzeichen beim Straßenverkehrsamt, die Höhe der Steuer wird beim Straßenverkehrsamt bekanntgegeben),
die Höhe der KFZ-Versicherung ist stark abhängig von der Dauer der Laufzeit, sie liegt für den 14 Tages-Zeitraum aber in etwa in der Höhe des 5-Tages-Kennzeichens
Achtung: das Fahrzeug muß für den Gültigkeitszeitraum des Kennzeichens gültige Tüv/AU Papiere vorweisen können.
Notwendige Unterlagen: Ausweispapiere des Antragstellers, KFZ-Papiere (Zulassungsbescheinigungen Teil1/2), Deckungskarte des Versicherers, für den Zeitraum gültigen Tüv/AU Bericht, bei deutschem Konto entsprechende Unterlagen (z.B. Bankkarte)