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215/40/17 unzulässig ??? - Druckversion

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+--- Thema: 215/40/17 unzulässig ??? (/showthread.php?tid=22775)

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215/40/17 unzulässig ??? - Courier23 - 09.07.2011

Hallöchen,

bin gerade von einer gelangweilten Streife unserer Dorf-Sherif´s angehalten und dumm gemacht worden.
Alles mögliche wurde kontrolliert, aber nichts zu bemängeln... Bis er die Reifen kontrollierte!!!
Auf meinem Cabrio sind 7x17er ENZO CUP montiert, zu denen ich leider keine ABE´s habe, und laut Reifenhändler auch keine mehr zu beschaffen sind, da die Firma ENZO "geschluckt" wurde. Aber das hat den "uniformierten Bewegungsmelder" garnicht interessiert oder gestört... Einzig die Reifengrösse fand er "seltsam"... Montiert sind 215er 40 auf 17... Wahrlich nix berauschendes. Nur sind diese auch seit der letzten Anmeldung nicht mehr im Fahrzeugschein gelistet. Aber das kennt man ja, und weiss, das nur noch 1-2, vielleicht 3 erlaubte Reifengrössen vermerkt werden, der Rest von der Polizei erfragt werden kann...
Als ich ihm das sagte, verkrümelte er sich in seinen Streifenwagen, telefonierte, und meldete dann mit frechem Grinsen, das er es hat prüfen lassen, und "für diesen Fahrzeugtyp keine Zulassung dieser Reifengrösse vorliegt". WO AUCH IMMER DER NACHTS UM 1UHR ANGERUFEN HAT!

Kann mir irgendwer sagen, ob diese Reifengrösse nun auf dem Cabrio (92er 2,3l) jemals geprüft und zugelassen sind? Den Mängelschein hab ich natürlich erstmal.

Danke im voraus...


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - Mutzenbacher - 09.07.2011

Auch Hallöchen,

ich weiß jetzt nich ob ich 40er oder 45er drauf habe..... Nenene

Aber frage doch einfach mal bei AUDI an. Tante Gugl könnte auch hilfreich sein. Ich glaube je nach TÜV und Bundesland fährt jeder von uns was anderes, odda.

Gruß Max

http://www.audicabrio.info/co/showthread.php?tid=10436.


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - audicab23 - 09.07.2011

hallo hallöchen,

der grüne hat recht. wenn du die gleichen enzo cup hast wie ich (717lk 108 ecy3571) darfst du lt gutachten nur 215/ 45/ 17 fahren.
teilegutachten nr.: 366-11123-98-murd/n9
das teilegutachten gibt es allerdings vom nachfolgehersteller auf anfrage per email.

gruss
chris
hallo hallöchen,
schick mir mal deine email, dann kann ich dir das gutachten schicke.

gruss
chris


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - Vibesy - 09.07.2011

Hi,

Der Grüne (mitlerweile ja Blaue) hat recht 215/40R17 verhalten sich zu serie 205/55R16 wie folgt:

205/55R16
Durchmesser: 63.2cm
Abrollumfang: 192.1cm

215/40R17
Durchmesser: 60.4cm
Abrollumfang: 183.6cm

Umfangsdifferenz: +4,4% (Maximal erlaubt +-3%)
+/- Bodenfreiheitsänderung: -1,4cm (Toller nebeneffekt =)

Wirkliche Fahrtgeschwindigkeit : 100 km/h
Anzeige Geschwindigkeit auf dem Tachometer : 105 km/h
Abweichung 5%


wenn man dann noch die Tacho vorsnellung dazu nimmt zeigt dein tacho 10km/h über echter Geschwindigkeit an! also 100 km/h wenn du 90km/h fährst :S bremst den verkehr doch ganz schön aus.


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - Kai-8G - 09.07.2011

Hallo,

zum vorgegebenen Abrollumfang gips 'n paar Standardreifengrößen, bspw.:

195/65 15
205/55 16
225/45 17

Letztere sind bspw. auf meinen Boleros drauf. Die haben also als Flankenhöhe 45% von 225mm. Wenn nun bei den Vom Dorf-Sheriff kontrollierten Reifen "215/40 17" draufsteht, dann haben die als Flankenhöhe 40% von 215mm, also deutlich weniger und damit auch deutlich weniger Abrollumfang. Bei 17-Zoll-Felgen mit 215er Reifen müsste der Querschnitt also etwas mehr als 45 sein, aber keinesfalls weniger wie bspw. 40.

Alles klaro? Cool

Grüßle,

Kai


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - Courier23 - 09.07.2011

au wei, au wei... die Berrechnungen wegen Abrollumfang usw. waren mir ja klar... hab mich aber nichts weiter dran gekehrt, da mein Tacho im Vergleich zum GPS des Navi´s ca 10km/h weniger angezeit hat...
ärgerlich, weil ich die Felgen mit diesen Reifen von einem Cabrio-Besitzer erstanden hatte, und deswegen davon ausging, dass es schon passt.
Vorallem weil ich mit diesen Felgen und Reifen auch beim TÜV war, und es die Plakette "ohne Mängel" gab.

Heisst also, neue Reifen kaufen?


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - hchris - 09.07.2011

Hallo Leute,

mögliche Reifengrössen in 17 Zoll lt. meinem Gutachten (allerdings ABT-OZ).
[Bild: bv244rxqulihllvwv.jpg]


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - V6-Convertible - 09.07.2011

Hallöle !

Einspruch, fahre Postert PG7517 7,5Jx17H2 ET37 mit 215/40 R17 (s.Signatur)
Und das eingetragen und ohne Tacho-Neujstierung machen zu müssen.

Gruß
Frank


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - Vibesy - 09.07.2011

(09.07.2011, 16:58)hchris schrieb: Hallo Leute,

mögliche Reifengrössen in 17 Zoll lt. meinem Gutachten (allerdings ABT-OZ).
[Bild: bv244rxqulihllvwv.jpg]

Was bedeutet denn die einschränkung R70 ? und A02 A04 A05 A06 A08 A09 A12 A14 A21 S01 ?

(09.07.2011, 17:48)V6-Convertible schrieb: Hallöle !

Einspruch, fahre Postert PG7517 7,5Jx17H2 ET37 mit 215/40 R17 (s.Signatur)
Und das eingetragen und ohne Tacho-Neujstierung machen zu müssen.

Gruß
Frank

Sicher möglich ist alles wenn dir das ein Prüfer einträgt.


Fazit:
Entweder neue Reifen kaufen oder einen Prüfer finden der dir das Einträgt !


RE: 215/40/17 unzulässig ??? - bumbasi - 09.07.2011

Vorne hatte ich auch 215/40 r17 vor meinem Bremsenumbau gehabt (eingetragen), fahre jetzt aber 215/45 zr17 (noch nicht eingetragen).