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Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Druckversion

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Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Wiesel10 - 20.02.2012

Hi Leuz,

die Überschrift beinhaltet die Frage schon.
Man ist ja bei Blechschäden-Unfällen nicht verpflichtet, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Was würdet ihr empfehlen, sollte man sie rufen, oder nicht? Was für Vor- oder Nachteile könnten entstehen für mich als Unfallverursacher oder -geschädigter?

lg
Markus


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Mr. Speed - 20.02.2012

Ich würd sie IMMER rufen ( wenn ich NICHT daran Schuld wäre) ...Schon schlechte Erfahrungen gemacht und auf dem Schaden sitzen geblieben!!


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - blue-elise - 20.02.2012

Hi,
wirklich brauchen tut man die nicht. Zumal der Unfallverursacher gleich mal ein Bußgeld bekommt (sofern ersichtlich). Für den Geschädigten besteht natürlich die Gefahr, im Eifer des Gefechtes was wichtiges zu vergessen (Name, Anschrift, Fotos,Zeugen), also würd ich sie wohl auch rufen!


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Audi_JR - 20.02.2012

Ich denke, dass es dabei auf die Unfallsituation ankommt.

Ich hab bei meinem unverschuldeten Cab-Unfall erstmal so mit dem Unfallverursacher gesprochen. Dieser hat mir auch sofort seine Versichertenkarte gegeben inkl. seiner Adresse/Tel-Nr. etc. und gesagt, ich solle ihm die Schadenshöhe miteilen er zahlt das bar und braucht weder Polizei noch Versicherung.

Ich habe darauf vertraut und bin nicht enttäuscht worden. Überweisung des Unfallbetrages laut Gutachten inkl. Gutachterkosten und Aufrundung auf den nächsten Hunderter durch den Verursacher innerhalb 2 Tage nach Mitteilung des Gesamtbetrages.

Wäre es so nicht gelaufen hätte ich immernoch seine Daten gehabt mit denen ich zur Polizei/Versicherung hätte gehen können.

Sollte allerdings der gegenüber Stress machen oder gar Personenschäden ersichtlich sein bzw. die Schuldfrage unklar sein, würde ich zur Polizei raten.

Wie bereits erwähnt, zieht ein Rufen der Polizei als Verursacher erstmal nen Bußgeld mitsich.


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Klosterneuburger - 20.02.2012

Ich weiß ja nicht wie das in Deutschland gehandhabt wird, aber in Österreich wird von der Polizei (wenn sie gerufen wird) auch bei minimalen Sachschäden jedenfalls ein Alkotest von allen beteiligten Lenkern durchgeführt.
Somit kann dir passieren: du stehst in der Kolonne, von hinten fährt dir einer leicht ans Auto, und du bist den Schein los.
Was lernen wir daraus: don´t drink and drive Ganz geschmeidisch...


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Bayerndiesel - 20.02.2012

Hallo Markus,

wenn ich mich noch richtig erinnere, dann sollte die Polzei erst ab einer Schadenshöhe von 3.000 EUR gerufen werden, wenn Personenschaden vorliegt oder wenn der Unfall alkoholbedingt geschehen ist (bei den beiden letztgenannten liegt dann auch öffentliches Interesse vor) - alles andere sind Bagatellschäden, die nicht weiterverfolgt werden. Die Polizei wird bei Bagatellschäden auch nur die Daten und Personalien feststellen - eine Beurteilung zur Schuldfrage wird nie erfolgen. Wenn es blöd läuft kann die Polizei auch Ordnungsmaßnahmen (Bussgeld etc.) ergreifen, wenn der fließende Verkehr unnötig gestört wird.

Ich habe für den Fall der Fälle immer so einen Europäischen Unfallbericht in mehreren Sprachen im Auto liegen. Damit vergesse ich keine Angaben, der Gegner (evtl. auch ausländischer Mitbürger) kann alles in seiner Heimatsprache mitverfolgen und es kann so alles unkompliziert ablaufen. Mit der Handycamera kann auch der Schaden und das Umfeld festgehalten werden. Sollte sich der Unfallgegner nicht kooperativ zeigen, habe ich immer noch die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Die Klärung der Schuldfrage wird dann sowieso über die Versicherung (evtl. mit Rechtsanwalt/Gericht) laufen. Sollte ich den Bericht "vergessen", dann gibt es immernoch die Möglichkeit über den Zentralruf der Kfz-Versicherer die zuständige Versicherungsgesellschaft zu erfahren und mit ihr verbunden zu werden. Dies kann auch schon telefonisch am Ort des Geschehens erfolgen, wenn der Gegner keine Angaben machen kann oder will; die einzigen Daten, die vom Unfallgegner ich dafür brauche sind:

- Name des Fahrers
- Fahrzeug Marke und Typ und
- amtl. Kennzeichen

Selbstredend, dass Zeugenaussagen immer eine gute Argumentationsgrundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung sind.


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Vibesy - 21.02.2012

(20.02.2012, 17:31)Bayerndiesel schrieb: Hallo Markus,

wenn ich mich noch richtig erinnere, dann sollte die Polzei erst ab einer Schadenshöhe von 3.000 EUR gerufen werden, wenn Personenschaden vorliegt oder wenn der Unfall alkoholbedingt geschehen ist (bei den beiden letztgenannten liegt dann auch öffentliches Interesse vor)

aus erfahrung und aussage vom Polizisten habe ich das anders im Kopf.
Schäden die entstanden sind wo zwei Parteien mitwirkten sollte man ab einem unfall schaden von 150€ (ab da muss man das Fahrzeug auch als unfallfahrzeug beim Verkauf angeben Zwinker ), Personenschäden, Unübersichtlichem straßenverlauf oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die unfallstelle rufen.


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Sonnenanbeter - 21.02.2012

Hallo Gemeinde,

hier sind ja einige Ausführungen gemacht worden und die mögen auch zum Teil auch richtig sein, nur:Grandpa

Polizei ist Ländersache und somit gibt es 16 verschiedene Unfallrichtlinien in Deutschland.

Richtig ist, dass die Polizei immer zuständig ist.

In Schleswig-Holstein werden Verkehrsunfälle durch die Polizei bei

1. Personenschäden

2. Verkehrsstraftaten

3. bedeutenden Verkehrsordnungswidrigen

aufgenommen und bearbeitet.

Bei allen anderen Verkehrsunfällen besteht sogar ein Aufnahmeverbot für die Polizei.

In der Praxis würde ich immer die Polizei um Hilfe bitten,

da die meisten Privatpersonen in solchen Ausnahmesituationen sehr aufgeregt sind und somit wichtige Daten vergessen können.
Außerdem klärt die Polizei vor Ort zwar nicht die versicherungsrechtliche Schuldfrage, aber "vergibt" vor Ort eventuell einen sog. Strafzettel für ein Fehlverhalten. Daraus lässt sich dann ja in der Regel ableiten, wer sich schuldhaft verhalten hat.
So kann dann der Unfallverursacher seine Einlassung zum Unfall vor der Versicherung nicht mehr so einfach zu seinen Gunsten verändern oder einen Altschaden unterjubeln.

Außerdem kann ich sagen, dass viele Personen die verkehrsrechtliche Schuldfrage gar nicht richtig einschätzen können. Bei der Beteiligung an einem Unfall denkt man vielleicht, "oh sch.... ich habe den Unfall verursacht". Aber stimmt das auch?

Deshalb kann ich nur empfehlen, so gut wie immer die Polizei zu informieren. Bei "normalen" Unfällen riskiert man dann ein Bußgeld. Aber ich glaube die 40 €, manchmal ein bisschen mehr, kann man verschmerzen, wenn man sowieso schon tausende Euro Schaden am Auto eingefahren hat.

In diesem Sinne immer unfallfreie Fahrt,

Stefan


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - Wiesel10 - 21.02.2012

Vielen Dank für die interessanten Informationen! Besonders an Winni für den Link!


RE: Polizei bei Unfall rufen - ja oder nein? - KingJulien - 22.02.2012

Also ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen wie die österreichische Rechtslage dazu ist, da ich selbst mit der Vollziehung dieser exekutivdienstlichen Aufgaben betraut bin (kurz - ich bin selbst Polizist).

Bei einem Verkehrsunfall bei dem lediglich Sachschaden entstanden ist, ist man verpflichtet die Polizei ohne unnötigen Aufschub zu verständigen und eine Selbstanzeige zu erstatten. Davon kann abgesehen werden sofern sich die Parteien ausgleichen können.

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist auf jeden Fall sofort die nächste Polizeidienststelle (respektive über Notruf) zu verständigen.

Alkotest ist bei einem VU mit Sachschaden grundsätzlich nicht vorgesehen, wird aber meistens mit dem Vortestgerät gemacht. (dies ist jedoch dann kein Alkotest im eigentlichen Sinn, sondern nur ein nicht rechtsgültiger Vortest)

Probleme kann man in Österreich bei einer sogenannten Fahrerflucht in erster Linie mit der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder BPD) bekommen. Dann in zweiter Linie wahrscheinlich mit der Versicherung..... Für weitere Infos habe ich immer ein offenes Ohr!

glg KJ