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Frage zu M+S Reifen - Druckversion

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- audicabrio_HH - 01.03.2005

Moin,
vielleicht kann mir mal einer helfen !
Und zwar wurden bei uns in Hamburg am WE wieder sehr viele verkehrskontrollen durchgeführt, und wie ich denn immer Glück habe, wurde ich rausgewunken.
Soweit alles i.O. bis auf das fehlen des M+S aufklebers im Auto. Also Fünf Euro strafe.
Ich bin aber der Meinung das der Aufkleber nicht zwingend notwendig ist !
Und zwar aus folgenden Grund: Ich hab das damals von meinen Fahrlehrer beim BUND gehört, dass wenn die im Fahrzeugschein eigetragene Hochstgeschwindigkeit (bei mir 187 km/h) niedrieger ist als, die Hochstgeschwindigkeit der reifen (200 Km/h) ist der Aufkleber nicht erforderlich, da das Fahrzeug eh nicht die Geschwindigkeit erreicht.
Der gute Mann Meinte aber, das der Aufkleber immer dran sein muß, egal ob das Fahrzeug die Geschwindikeit erreicht oder nicht.
Ich wollte mich da jetzt nicht um fünf Euro streiten, also hab es bezahlt, mir die Quitung geholt, und bin weiter gefahren.
Ich möchte nur wissen ob das Tatsächlich so ist, oder hat man mir damals Quatsch erzählt.

Danke

Gruß


- Pfeife - 01.03.2005

Also ich versuch's mal (auch wenn ich kein Cop bin):

Meiner Meinung nach ist die Formulierung in §36 StVZO eineindeutig:

Zitat:Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit [b]unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
  1.      die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
  2.      die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
[/b]

Also:
190km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> kein Aufkleber

189km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> kein Aufkleber

191km/h - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "T" =190km/h
-> Aufkleber


Gruß Dirk


- durdom - 01.03.2005

Bin auch der Meinung, daß der Aufkleber rein sollte wenn ich die zul. Höchstgeschindigkeit der Reifen überschreiten kann.

Sonnst muß ich ja auch den Aufkleber bei SOMMERREIFEN kleben.

Gibt es die Aufkleber mit 270k/mh ??? Uuups

hehe


Gruß Roman


- Reto - 01.03.2005

Uuups

hm der sinnlose Kleber war bei uns auch ein Jahr Obligatorisch das haben sie sich dann aber schnell wieder abgeschafft.

Und das mit den 5 Euro Busgeld ist ja nur lächerlich genau mit solchen aktionen macht sich die Polizei unbeliebt.Sorry Skorpi und Schwupp

Gruss Dopamin


- Skorpi - 06.03.2005

Da muss ich dir leider zustimmen, dopamin!!!
ICH nehme dafür auch keinem Geld ab....

Habe selber auch KEINEN Aufkleber drin, weil ICH den Wagen hauptsächlich nur fahre und ICH WEIß, wieviel Km/h meine WR vertragen B)

Für Firmenwagen etc. möge das Sinn machen.... Ich finds blöd

Ansonsten ist die Erklärung von Pfeife richtig!

Skorpi :blues:

OFFTOPIC
Zitat:Und das mit den 5 Euro Busgeld ist ja nur lächerlich
"Busgeld" zahlen wir für ein Busticket Bääääää
Du meintest Bußgeld.... das sind jedoch Verwarnungen über 35 EUR.... also von 5-35 EUR sind es Verwarngelder, darüber hinaus ab 40 EUR sind es Bußgelder (mit Punkten etc.) Smile


- Reto - 06.03.2005

Big Grin jo das mit dem bus ist bei uns auch so. Uuups rechtschreibung ist nicht meine spezialdisziplin.

dass es einen unterschied zwischen verwarnungen und Bussgelder giebt habe ich nicht gewusst.

da hätte ich noch eine Frage am Rande was kostet es wenn man mit einem nicht genormten Pannendreieck und ohne Fahrzeug Aphoteke angehalten wird und dies kontroliert wird?


- Skorpi - 06.03.2005

Je 10 EUR, wenn ich mich nicht ganz irre.
Da Tateinheit, zusammen 10 EUR Zwinker


- Reto - 06.03.2005

<_< zahlte damals 40 euro.

naja ist ja nun auch egal die kontrolle war sowiso in dem stile ausgelegt das man unbedingt was finden wollte hab ich auf alle fälle das gefühl oder ist das in deutschland üblich das man das kontrolliert?

Bin halt vorher einbischen aufgefallen durch lichthuppen da mir ein entgegenkommendes auto lichthupe gab gab ich zurück . heute weis ich auch warum Big Grin


- Skorpi - 06.03.2005

Das war deutlich zu viel Au Backe
Hab gerade noch mal geblättert Zwinker

Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb.
§ 35h Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG; 206.2 BKat

5 EUR

Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. den Anhänger und verstießen dabei gegen
eine Vorschrift *) über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage.
§ 53a Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.6 BKat

15 EUR

Also hätte man dir max. 15 EUR abnehmen dürfen Bin verärgert!

Wenn solche Unwissenheiten bei einer Verkehrskontrolle mal aufkommen sollten, IMMER eine ZAHLKARTE ausstellen lassen, damit habt ihr min. 7 Tage Zeit, das Verwarngeld zu zahlen und könnt euch erst mal "schlau" machen B)

Warum dir soviel Geld abgenommen wurde, ist fraglich... wobei bei 40 EUR schon ein Bußgeld vorgesehen ist (schriftliche Verwarnung).
Es waren bestimmt 40 DM, oder?
Denn 15 EUR und 5 EUR sind 40 DM Big Grin Zwinker

Skorpi :blues:


- Reto - 06.03.2005

waren schon Euro, war 2002 in Oranienbaum nähe Dessau. Da war ein Openairkonzert der Onkelz da dort viele Leute hinfuhren wurde halt auch ein wenig Kontrolle gemacht .Was ja auch nicht falsch ist wenn man sieht was da alles zum Konzert fährt.

Die Busse ist mir ja egal ich habe ja einen Fehler gemacht wusste das mit der Apotheke zwar damals nicht aber so wird man schlauer.

Wollte das nur mal geklärt haben weil ja eure Bussen im Normalfall relativ niedrig sind und die im Verhältnis relativ hoch war na ja so hab ich den Osten einwenig unterstützt.

Danke @Skorpi du machst deine Arbeit hier als Moderator der rechtlichen Seiten 1A Respekt

Gruss Dopamin