Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte (/showthread.php?tid=3199) Seiten:
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Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte - Dr.cab.Nob - 13.04.2005 Was beinhaltet ein pol. Führungszeugnis? Auch Punktesünden? Und ab wann verfallen, wieviel Punkte? - CabrioMarco - 13.04.2005 Moin Nob, uuff..wenn alle Punkte bei mir im Führungszeugnis stehen würde, dann müsste es als Paket zugestellt worden Quatsch mit Soße ... natürlich stehen diese nicht im Führungszeugnis: Zitat:Wenn im Führungszeugnis steht:Quelle BZR Zu den Thema "Verfall" der Punkte kann ich Dir diese Seite http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/punkte/punkte.html empfehlen. Dort steht alles, wie man die Punkte erarbeiten kann, aber auch wann und wie man die Punkte wieder los wird... Gruß, Marco - Der "noch" keine Punkte hat - Skorpi - 13.04.2005 Ohne dass ich mir den Link von Marco jetzt angesehen habe.... Antwort: Die Punkte (alle!) verfallen nach 2 Jahren, wenn bis dahin kein weiterer Punkt gesammelt wurde. Kommen Punkte in den 2 Jahren auf das Konto hinzu, werden diese addiert und die Zeit von 2 Jahren läuft von vorne ab.... Kuckst du hier Im pol. Führungszeugnis sind lediglich Straftaten bzw. Vorstrafen aufgeführt. Punkte sind nicht dabei. - Uwes - 13.04.2005 Ähm, Skorpi ? Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ? Gut ist auch www.verkehrsportal.de, hab da aber jetzt nicht nachgesehen... Uwe - Dalle - 13.04.2005 Zitat:Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ? das stimmt !!!!! gruß dalle - CabrioMarco - 13.04.2005 Warum schreibe ich überhaupt noch was ?? Ein Klick und alle Fragen wären doch damit beantwortet gewesen - Uwes - 13.04.2005 Ooch Marco, sei wieder nett...... Uwe - CabrioMarco - 13.04.2005 - Dalle - 13.04.2005 ab wann gelten eigentlich punkte. ab dem vergehen oder ab dem richterspruch? - CabrioMarco - 13.04.2005 Wie ich es verstanden haben, sowohl als auch. Einmal nach rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten sowie bestandskräftige Bußgeldbescheide, durch die eine Geldbuße von mindestens 40 und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde. http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm Oder fällt dem Skorpi da etwas anderes ein ? |