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Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte - Druckversion

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Polizeiliches Führungszeugnis/Punkte - Dr.cab.Nob - 13.04.2005

Was beinhaltet ein pol. Führungszeugnis?
Auch Punktesünden?

Und ab wann verfallen, wieviel Punkte? Un


- CabrioMarco - 13.04.2005

Moin Nob,

uuff..wenn alle Punkte bei mir im Führungszeugnis stehen würde, dann müsste es als Paket zugestellt worden Ich lach mich wech

Quatsch mit Soße Bääääää ... natürlich stehen diese nicht im Führungszeugnis:

Zitat:Wenn im Führungszeugnis steht:

"Inhalt: Keine Eintragung",

dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen

Quelle BZR

Zu den Thema "Verfall" der Punkte kann ich Dir diese Seite http://www.fahrprofi.de/main/verkehr/punkte/punkte.html empfehlen. Dort steht alles, wie man die Punkte erarbeiten kann, aber auch wann und wie man die Punkte wieder los wird...

Gruß, Marco - Der "noch" keine Punkte hat Ganz geschmeidisch...


- Skorpi - 13.04.2005

Ohne dass ich mir den Link von Marco jetzt angesehen habe....

Antwort:
Die Punkte (alle!) verfallen nach 2 Jahren, wenn bis dahin kein weiterer Punkt gesammelt wurde.
Kommen Punkte in den 2 Jahren auf das Konto hinzu, werden diese addiert und die Zeit von 2 Jahren läuft von vorne ab....
Kuckst du hier Zwinker

Im pol. Führungszeugnis sind lediglich Straftaten bzw. Vorstrafen aufgeführt.
Punkte sind nicht dabei.


- Uwes - 13.04.2005

Ähm, Skorpi ?

Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ?

Gut ist auch www.verkehrsportal.de, hab da aber jetzt nicht nachgesehen...

Uwe


- Dalle - 13.04.2005

Zitat:Punkte wg. Alkoholfahrten ab 1,6 (?) Promille verfallen aber erst nach 5 Jahren ?

das stimmt !!!!!

gruß
dalle


- CabrioMarco - 13.04.2005

Warum schreibe ich überhaupt noch was ?? Ich finds blöd

Ein Klick und alle Fragen wären doch damit beantwortet gewesen Bin verärgert!


- Uwes - 13.04.2005

Ooch Marco,

sei wieder nett...... Ich lach mich wech

Uwe


- CabrioMarco - 13.04.2005

Zwinker


- Dalle - 13.04.2005

ab wann gelten eigentlich punkte. ab dem vergehen oder ab dem richterspruch?


- CabrioMarco - 13.04.2005

Wie ich es verstanden haben, sowohl als auch. Einmal nach rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten sowie bestandskräftige Bußgeldbescheide, durch die eine Geldbuße von mindestens 40 € und/oder ein Fahrverbot verhängt wurde.

http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm

Oder fällt dem Skorpi da etwas anderes ein ? Ninja