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zwei Fragen zur Saisonzulassung - Druckversion

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- ritschie - 09.05.2005

Holla,

ich spiele mit dem Gedanken, mein gutes Cab nicht als Alltagsfahrzeug zu "verheizen", sondern nur noch als Spaßmobil zu nutzen - also gelegentlich im Sommer.

- Mit Saisonkennzeichen darf man den Wagen dann im Winter nicht auf der Straße stehen lassen, oder?

- Wenn der TÜV im Winter abläuft (was er bei mir tut) kann ich dann mit dem Sainsonkennzeichen zum TÜV fahren und wieder zurück? Oder kann ich mir das sogar sparen und erst zum Saisonbeginn zum TÜV fahren? (Dann wäre das aber halt schon ein paar Wochen abgelaufen..)


- Uwes - 09.05.2005

Hi Ritschie,

ich mache gerade das Gleiche.

Soweit ich weiss, darfst Du das Auto außerhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens nicht auf öffentlichem Grund abstellen.

Fahrt zum TÜV ginge nur mit Kurzzeitkennzeichen, fährst Du nach Ablauf des TÜV's mit den dann gültigen Saisonkennzeichen dorthin, kann es sein, dass Du ein Problem hast, wenn Du angehalten wirst. Wann ist denn TÜV fällig ? Wenn es sich nur um 4 Wochen Überschneidung handelt ist's vielleicht nicht so tragisch...

Bei mir ist der TÜV im Februar fällig, ich werde das Auto daher Ende Oktober schon abnehmen lassen, dann ist Ruhe.

Gruß

Uwe


- Dr.cab.Nob - 09.05.2005

Hi,

habe seit Ende letzten Jahres auch ein Saisonkennzeichen 03-10
Während der "Ruhephase" darf das Fzg. NICHT auf öfentlichen Straßen stehen.
Es ist wie ein stillgelegtes Fzg. zu behandeln. Man zahlt ja auch keine Steuern dafür. Zwinker
TÜV-mäßig siehts bei mir so aus, daß mein Termin im November liegt. Ich fahre also im Oktober hin und behalte mein Nov.-Stempel! TÜV wird also nicht rückdatiert.
Andersrum müßte es ähnlich aussehen. Also wenn man im Frühjahr hinfährt behält man den alten "Termin". Nur sollte man sich auf der Hinfahrt dabei nicht erwischen lassen. Zum Punkte erzielen können vielleicht unsere Uniformierten Bewegungsmelder (Zitat Atze Schröder) Zwinker etwas sagen...


- Gerti - 09.05.2005

Hi!

Also, wie bereits geschrieben wurde, darf das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt sein...

Mit dem TÜV sieht es wie folgt aus:
Sollte der TÜV-Termin außerhalb der Saison liegen, so "verschiebt" er sich automatisch auf den Monat nach dem Saisonbeginn.

Beispiel: TÜV-Termin ist vorgesehen im November, Saison ist aber von April bis Oktober. Somit verschiebt sich der TÜV-Termin automatisch auf April und Du brauchst Dir auch keine Gedanken darüber machen, dass Dich die Polizei anhalten könnte...Du hast den ganzen April Zeit, zum TÜV zu fahren, genau wie Du den ganzen November Zeit gehabt hättest, wenn Du kein Saisonkennzeichen gehabt hättest. Beim TÜV bekommst Du dann eine Plakette bis April in zwei Jahren, denn es darf im Falle eines Saisonkennzeichens nicht zurückdatiert werden...
Dabei dem TÜVler etwas auf die Finger schauen, ich hatte einen "Praktikanten" beim TÜV, der das nicht wusste und den ich erst darauf hinweisen musste...

Gruß,
Gerti


- Jürgen - 09.05.2005

Ergänzung zu Gertis Beitrag:
Bei mir war das Ganze jetzt auch fällig (TÜV abgelaufen im Oktober 04; Saison ab 04). Bei mir wollte sogar der TÜV-Dienst-Leiter die Plakette nur auf 10-06 kleben. Erst mehrere Telefonate brachten Klärung. Also hartnäckig bleiben.
Gruß udn allzeit unfallfreie Fahrt
Jürgen


- Gerti - 09.05.2005

Hi!

Bei einem Praktikanten kann man sowas ja noch verzeihen, aber das selbst die Chefs keine Ahnung haben ist schon traurig...

Gruß,
Gerti


- bodenfisch - 09.05.2005

Ich hatte mein Cab im Winter stillgelegt. Der Tüv lief im Dezember ab. Folglich konnte ich das Auto im April nicht wieder anmelden sondern mußte erst zum Tüv.

Laut Aussage meines Versicherungsvertreters durfte ich auf direktem Wege mit entstempelten Kennzeichen zum Tüv fahren und anschließend zur Zulassungstelle.

Er meinte auf diesem Weg wäre ich trotzdem versichert. Was die Rückdatierung des Tüv angeht hatte ich auch keine Probleme. Der ist jetzt gültig bis 04/2007 B)

Gruß B B) denfisch


- Skorpi - 10.05.2005

Zitat:Originally posted by bodenfisch@9 May 2005, 16:23:43
Ich hatte mein Cab im Winter stillgelegt. Der Tüv lief im Dezember ab. Folglich konnte ich das Auto im April nicht wieder anmelden sondern mußte erst zum Tüv.
Dito Zwinker
Auch Dezember 04 TÜV fällig und im April 2005 TÜV "geklebt" bekommen Zwinker, da abgemeldet war.


- ritschie - 10.05.2005

Prima, dann kann ich ja beruhigt im Frühjahr zum TÜV rollen. Hätte mich auch ziemlich geärgert, wenn ich schon im Herbst dorthin müßte und dann ein paar Monate verschenkt hätte.

Jetzt brauch ich nur noch einen Stellplatz...hmmm. Terrasse ist nicht gut. Vorgarten auch nicht. Wohnzimmer? grübelgrübel Ich lach mich wech


- safeman - 11.05.2005

Zitat:Originally posted by bodenfisch@9 May 2005, 15:23:43
Ich hatte mein Cab im Winter stillgelegt. Der Tüv lief im Dezember ab. Folglich konnte ich das Auto im April nicht wieder anmelden sondern mußte erst zum Tüv.

Laut Aussage meines Versicherungsvertreters durfte ich auf direktem Wege mit entstempelten Kennzeichen zum Tüv fahren und anschließend zur Zulassungstelle.

Er meinte auf diesem Weg wäre ich trotzdem versichert. Was die Rückdatierung des Tüv angeht hatte ich auch keine Probleme. Der ist jetzt gültig bis 04/2007 B)

Gruß B B) denfisch
Hi,

ich fürchte dein Versicherungsvertreter hat sich vertan.

Fahren nur mit der Doppelkarte in der Hand darf man auf direkten Weg zur Zulassungsstelle bzw. nach dem abmelden auf direkten Weg von der Zulassungsstelle zurück nach hause.

Versicherungstechnisch ist das gar nicht das Problem, da reicht halt die Doppelkarte immer als Versicherungsschutz aus, aber die Polizei macht ärger!

Also ehr vorsichtig sein und nicht auf die Rechtsauskunft von uns "Versicherungs-Schleimern vertrauen"- besser immer noch eine kurze Auskunft von der Polizei bzw. Zulassungsstelle einholen!

Bei meiner Auskunft bin ich mir so zu etwa 95 % sicher, das diese richtig ist Zwinker !

Ciao

Matthias, von Beruf Versicherungsfritze!