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TÜV Eintragung - cabriofan - 01.05.2007 Hallo Cab-Gemeinde, hab mal eine Frage an euch. Seit Sonntag habe ich auf der hinteren Achse eine 30 mm Spurverbreiterung von der Fa. H&R. ![]() Das entsprechendes Teilegutachten habe ich mir vom Internet heruntergeladen. Diese Spurverbreiterung möchte ich vom TÜV in meinen Fahrzeugbrief eintragen lassen. Ich habe natürlich noch den alten Fahrzeugbrief. Muß ich nach der Eintragung durch den TÜV einen neuen EU-Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen oder nicht? Neuer Fahrzeugbrief heißt natürlich wieder extra Kosten. ![]() Gruß aus Landshut ![]() Manfred ![]() RE: TÜV Eintragung - cab-driver - 01.05.2007 Hallo Manfred, nachdem der TÜV sie Dir abgenommen hat bekommst Du von ihm einen Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO! Damit bestätigt er Dir den ordnungsgemäßen Anbau deiner Spurverbreiterung! Es muß nicht zwingend in den Fahrzeugschein eingetragen werden ein mitführen reicht aus! Allerdings ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit erforderlich, das heist wenn die Zulassungstellen sich das nächste mal mit deinen Papieren befasst z.B. ab-anmelden Halterwechsel u.s.w! Wenn du es in den Fahrzeugschein stehen haben willst bekommst du auch neue Papiere (EU)! Gruß Micha! RE: TÜV Eintragung - cabriofan - 01.05.2007 Hallo Micha, recht vielen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort. ![]() Jetzt weiß ich bescheid. Gruß aus Landshut ![]() Manfred ![]() RE: TÜV Eintragung - Ollfried - 01.05.2007 Moin! Ich habe kürzlich Felgen und Federn eintragen lassen und musste sofort zur Zulassungsstelle. Dort habe ich dann gut 20€ für die neuen Papiere gezahlt. Ollfried, nicht aus Grevenbroich RE: TÜV Eintragung - cab-driver - 01.05.2007 Hallo Leute, also wichtig ist was der Prüfer in die Änderungsabnahme schreibt entweder "umgehend" oder "bei nächster Gelegenheit" ! Bei meinen Abnahmen (Rad-Reifen,Fahrwerksfedern,Distanzringe) stand immer "bei nächster Gelegenheit" Gruß Micha |