@ all,
ich glaube, da muß ich mich nun doch mal mit einklinken und vielleicht einiges richtig stellen.
Versicherungsschutz in TK:
U.a. alles was
fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und gestohlen wird; mit dabei sind auch die dazugehörigen Reparaturkosten. Diese Reparaturkosten sollten aber schon irgendwie mit dem Diebstahl in Zusammenhang gebracht werden können (Negativbeispiel: Kaputte Dämpfer nach Radiodiebstahl oder zerstörtes Dach und beschädigte Stoßstange). - Bei serienmäßigen Sachen -> also alles.
- Bei Zubehörteilen wird dabei unterschieden, ob es sich um
1. beitragsfrei mitversicherte Zubehörteile, wie z. B. Radio, Lautsprecher, fest eingebaute Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, Telefon (Festeinbau) mit Antenne usw - auch nachträglich montiert. Meist ist der Wert so auf 5.000,- EUR begrenzt
2. Sollten die festverbundenen Teile nicht in dieser Liste der beitragsfreien Zubehörteile auftauchen, sind sie nur durch Beitragszuschlag zu versichern (z. B. Bar, Dachkoffer, Doppelpedalanlage, Panzerglas, Postermotive unter Klarlack,
Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften). Hierbei ist bei Vertragsabschluss der angegebene Wert gegen Beitragszuschlag mitversichert.
3. Es gibt auch noch Zubehörteile, die auch nicht durch Beitragszuschlag versichert sind, wie z.B. Atlas, Autodecke, Autokarten, Brillen, Ersatzteile (soweit nicht serienmäßig), Fotoausrüstung über einen bestimmten Wert, Laptop, Magnetschilder, Mobiltelefon (Handy) usw.
Vandalismusschäden als Folgeschäden sind demzufolge dann nur mitversichert, wenn zugleich ein versicherter Schaden (Diebstahl von Autoteilen und -zubehör, Raub des Fahrzeugs o. ä.) vorliegt. "Reine" Vandalismusschäden, also ohne versicherten Schaden ist
nur durch die Vollversicherung gedeckt.
Abgezogen vom Entschädigungswert wird die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Nachzulesen ist das alles in Euren Bedingungswert für die Fahrzeugversicherung.
Die Außenversicherung ist in der Hausratversicherung geregelt. Die tritt eigentlich nur dann ein, wenn sich Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung/Haus befinden. Diese müssen sich dann aber auch in einem verschlossenen bzw. abgesperrten Behältnis oder Raum befinden. In wie weit hier ein Kfz als "verschlossenes Behältnis" angesehen wird, ist eine Auslegung der Hausratversicherung bzw. Bedingungen (Bei einem Cabrio sehe ich da aber schwarz). Darüberhinaus gibt es aber auch noch Versicherer, die in ihren Bedingungen den Diebstahl von Hausratgegenständen aus Kfz
gesondert durch eine Klausel regeln. Dies ist dann auf einen bestimmen Prozent- oder Promillewert der Versicherungssumme begrenzt; es kann auch eine sog. "Nachtzeitklausel" (meist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) gelten. Dies steht aber auch in den jeweiligen Bedingungen der Hausratversicherung.
Ich hoffe Euch somit mal ein bisschen Licht in die Dunkelheit gebracht zu haben; ist schließlich Advent
Ich hätte aber da vielleicht auch mal einen Wunsch zu Weihnachten:
Es muß doch nicht immer sein, dass man sich hier in der Öffentlichkeit angiftet!! Nutzt doch dafür, wenn es sein muß die "PN" oder "Email"-Funktion.