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... wenn die entsprechende Felgen-/Reifengröße (wie hier bei den Boleros beispeilsweise 7*17 mit 225/45/17) nicht eingetragen ist, ist auch eine originale Felge nachträglich einzutragen, wenn keine ABE vorhanden ist!
Für eine originale Felge gibt es in den seltesten Fällen eine ABE. Meistens kann der Hersteller ein Teile- oder Festigkeitsgutachten liefern, mit Hilfe deren dann eine Eintragung möglich ist!
Gruß Kai
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Ja und Nein,
meistens wird dann die eingetragene Felge nicht oben bei den "standardmäßig" freigegebenen Rad- / Reifenkombinationen, sondern im unteren Bereich als zusätzliche EIntragungen. Hier wird dann meist auch die Felge selber genauer bezeichnet und somit ist dann auch nur diese Felge in dieser Größe zulässig.
Wenn die Felge oben bei den Standard-Eintragungen eingetragen wird, dann würde Deine Vorgehensweise ausreichen ...
Gruß Kai
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Wie Kai schon sagt, wenn du mit anderen Felgen hinfährst, um die 17 Zoll Reifengröße oder Felgengröße einzutragen, wird der TÜV dir die montierten Felgen eintragen. Damit ist dir nicht wirklich geholfen. Lass dir von Audi die Unterlagen zu den Boleros geben und fahre mit diesen zum TÜV.
Oder noch einfacher...
Nimm dieses
Kontaktformular und frage den TÜV direkt.
Evtl. haben die auch schon passende Unterlagen im Audi- Ordner vor Ort.
Hatte selbiges gemacht, um die Reifen vom Winterauto von "W" auf "V" umzutragen.
Geben freundliche Auskünfte!
Zitat:wenn ich jetzt doch irgendwann mein Cab auf DE-Scheinwerfer umrüste, muß ich eben jene eintragen lassen?
kurz und knapp: NEIN B)
Zitat:Wie wird es denn gehandhabt, wenn ich, bzw. mein Cab in eine Polizeikontrolle geraten sollte?
mit nichteingetragenen Rad/Reifen gibt es eine Anzeige wegen Erlöschen der BE.
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