15.05.2007, 23:22
Ihr macht aber auch ein Drama daraus...
Es sind ab Werk nur die kleinsten Räder in der neuen Zulassungsbescheinigung eingetragen!
ALLE werksmäßigen Räder sind daher zulässig, ohne dass diese im Fzg Schein drin stehen!
Nur Sonderräder sind eintragungspflichtig, da nicht werksmäßig verbaut!
Soll heißen: alle Räder größer als 7x17 (Bolero) müssen eingetragen werden, da keine 18 Zoll Räder an einem Audi 80 Cabrio werkseitig verbaut wurden. Und alle Zubehörräder (egal welche Größe) müssen eingetragen werden.
ABC-V6
--> Wer will dabei noch dumm sterben???
Falsch ist, dass IHR der Polizei nachweisen müsst, dass es sich um Serienräder handelt!!! Der Gesetzeshüter muss sich schlau machen!
Es sind ab Werk nur die kleinsten Räder in der neuen Zulassungsbescheinigung eingetragen!
ALLE werksmäßigen Räder sind daher zulässig, ohne dass diese im Fzg Schein drin stehen!
Nur Sonderräder sind eintragungspflichtig, da nicht werksmäßig verbaut!
Soll heißen: alle Räder größer als 7x17 (Bolero) müssen eingetragen werden, da keine 18 Zoll Räder an einem Audi 80 Cabrio werkseitig verbaut wurden. Und alle Zubehörräder (egal welche Größe) müssen eingetragen werden.
ABC-V6
--> Wer will dabei noch dumm sterben???
Falsch ist, dass IHR der Polizei nachweisen müsst, dass es sich um Serienräder handelt!!! Der Gesetzeshüter muss sich schlau machen!
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200