Verständnisproblem beim Kfz-Verkauf
#11
Hello again...!
Zitat:...oder der Hand des Großen Grünen Arkelanfalls...
...und die Ankunft des großen weißen Taschentuches...Big Grin ...konnt' ich mir jetzt nich' verkneifen...Big Grin ...!

Was ein eventuelles Gerichtsverfahren (und die Frage von Recht und Gerechtigkeit) anginge, möchte ich allerdings widersprechen...die Sach- und Rechtslage ist hier (soweit alle Angaben Winnis korrekt sind) ziemlich eindeutig. Der Käufer hat den Wagen zu bezahlen und abzunehmen.

Vor Gericht und um das Verfahren zu beschleunigen, würde vermutlich alles auf einen Vergleich ausgehen. Das ist vernünftig und führt dazu, dass die Beteiligten des Verfahrens beide erhobenen Hauptes das Gerichtsgebäude verlassen können. Ich denke, ich würd's auf einen Rechtsstreit ankommen lassen...verunfallte Freundin hin oder her...wer solch ein Geschäftsgebaren an den Tag legt, sollte schon mal vor den Kadi gezogen werden, um ihm solcherlei "osteuropäische" Verhandlungs-Sperenzien (hoffentlich) ein- für allemal auszutreiben.

Schönen Gruß aus Hang Over!
DCool n KryptCool n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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#12
Hallo Freunde,

Ihr habt mir den Sonntag, wie auch das Wochenende gerettet. Ich war ja wirklich am Zweifeln, ob ich da nicht doch einen kleinen Fehler gemacht habe; noch dazu, da ich leider vergessen habe Euch zu erwähnen, dass der Käufer ein deutscher gewerblicher Händler ist, der irgendwie mit einer Firma mit Sitz in England verbandelt ist (in der Aufregung am Freitagabend vielleicht auch verständlich). Au Backe

@ endkunde

Neuer Musterkaufvertrag? Nein, ich habe aber extra in den Kaufvertrag reingeschrieben, dass dieser unter „Ausschluss jeglicher Sachmängel- und Gewährleistungshaftung“ erfolgt, da ich Privat-Verkäufer bin (Der Käufer hatte den Kaufvertrag am Telefon mit mir ausgefüllt und ihn mir dann gefaxt – nach meinem Rückfax hatte er auch nicht gemeckert wg. meiner Ergänzung).

@ Don Krypton

Danke für Deine seelische und moralische Hilfestellung mit Nennung der einzelnen Paragrafen – Du bis mir wirklich eine große Hilfe (ehrlich). Ja Massa

@ lemmy

„Großen Grünen Arkelanfalls“ so was habe ich ja noch nie gehört oder gelesen – man lernt einfach nicht aus – Danke, habe nun Bauchschmerzen vom Lachen. Ansonsten hast Du schon recht – das Recht ist nicht immer auf der Seite des Rechthabenden. Aber ein anderes Sprichwort sagt auch: „Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt“. Da ich nun in den Käufer nicht verliebt bin, wird wohl alles in Krieg ausarten. Uuups

Also wie geht’s weiter:

Nach den teils aufmunternden Antworten werde ich auf Vertragserfüllung bestehen. Eigentlich widerstrebt mir dies (siehe mein Lebensmotto), aber bei so einer Dreistigkeit stellen sich mir meine verbliebenen Haare doch wirklich auf. Bin verärgert! Wie schon Sandro geschrieben hat: „Ich habe das Kfz und er das Geld“ – also kann ja nicht viel passieren und eine Rechtsschutzversicherung ist ja zu guter Letzt, gottlob auch vorhanden. Pha... Das haste nun davon!

Ich werde morgen mal bei mir in der Firma einige juristisch gebildete Kollegen fragen, wie sie meine Lage einschätzen (mit den Papieren) und ob sie mir nicht mal ein Schreiben formulieren könnten. Danach werde ich meine Entscheidung dem Käufer mitteilen – mal sehen was sich daraus entwickelt. Ich hab ja immer noch die Hoffnung, dass er einlenkt und der Kauf vollständig ohne weitere Komplikationen über die Bühne geht (ja, die Hoffnung stirbt zu Letzt).Wub

Werd' Euch auf alle Fälle auf dem Laufenden halten, wenn's Euch interessiert.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#13
Hallo Winni
Wie sind denn die Daten des corpus delicti?
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
[Bild: Signatur_Owe.jpg] [Bild: 193661_6.png]
Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

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#14
(11.01.2009, 18:38)Bayerndiesel schrieb: Ich werde morgen mal bei mir in der Firma einige juristisch gebildete Kollegen fragen, wie sie meine Lage einschätzen (mit den Papieren) und ob sie mir nicht mal ein Schreiben formulieren könnten. Danach werde ich meine Entscheidung dem Käufer mitteilen – mal sehen was sich daraus entwickelt. Ich hab ja immer noch die Hoffnung, dass er einlenkt und der Kauf vollständig ohne weitere Komplikationen über die Bühne geht (ja, die Hoffnung stirbt zu Letzt).Wub

Werd' Euch auf alle Fälle auf dem Laufenden halten, wenn's Euch interessiert.

Gib Gas...das"Vertrags"Recht ist mit Dir!!!!!
(In unseren AGB´s stehen 15% Abschlagszahlung bei Nichterfüllen des Vertrages festgeschrieben, was Dir wahrscheinlich nicht weiterhilft, da in Deinem Vertrag bestimmt keine AGB´s verankert sind!??!)
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#15
Servus Winni,

muss Dich leider da doch etwas verunsichern.... hatte da im Bekanntenkreis mal einen ähnlich gelagerten Fall (allerdings über ebäh und kein KFZ), da wurde nach einer zu kurzen Wartefrist die Ware erneut verkauft und dann bestand der Erstkäufer auf Vertragserfüllung.....

Die wichtigste Frage ist meiner Meinung nach also ob bzw. ab wann Du das Auto überhaupt anderweitig verkaufen kannst ohne von dem unzuverlässigen "Möchtegern-Käufer" ebenso Regressforderungen zu erwarten hast ! Vertrag ist Vertrag.
Mercedes SL 280 1994 schwarz, orig. Zustand
TT Roadster 2002 1,8 180PS, E-Verdeck, Vialle-LPG (Muldentank 40 Liter netto)
A6 4f 4,2 2005, Luftfederung, Prins-LPG (Muldentank 86Liter netto!)
verkauft: Da bin ich aber traurig! Audi Cabrio 2,6 1994, schwarz, man. Verdeck, 175'Tkm, orig. Zustand
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#16
Genau derselbe Gedanke kam mir auch, als ich das gelesen habe.

Wenn ich mich "gütlich" mit dem "Erstkäufer"einigen und das KFZ erneut anbieten wöllte, würde ich mich schriftlich beim "Erstkäufer" absichern, dass er vom seinem Rechten absieht und der Kaufvertrag somit aufgehoben wird (quasi so eine Art Aufhebungsvertrag).

Wünsch dir viel Erfolg ...
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#17
Hallo Freunde,

eine „Never-Ending-Story“ ist beendet; es ist vollbracht, das Auto weg und das Geld auf dem Konto Jääääääääääähhhhh.... ; aber es war leider nicht so einfach, wie ich es mir vorgestellt habe.

Nun der Reihe nach:

Ich habe mich in meiner Firma beraten lassen und ausnahmslos Alle (Juristen) waren der Meinung, dass ein gültiger Kaufvertrag vorliegt; einzig meine handschriftliche Ergänzung (wg. Ausschluss der Sachmängelhaftung) bereitete Ihnen etwas „Kopfschmerzen“. Da das Verkaufsgespräch aber unter Zeugen (meine Frau) stattfand und der „Käufer“ nach Rücksendung des von mir unterschriebenen und ergänzten Kaufvertrages auch keine Anstalten machte, meinten sie etwas von stillschweigender Annahme und somit wurde ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Sie haben mir dann auch noch ein Schreiben mit Fristsetzung formuliert, das ich dann dem „Käufer“ zusandte. Seine Reaktion -> Ruhe.

Es verging Tag um Tag und Woche um Woche; keine Reaktion vom „Verkäufer“. Nach 3 Wochen bekam ich dann „Bammel“, von wg. Insolvenz o.ä. und ich versuchte über’s I-Net etwas zu erfahren. Gott sei Dank, die Firma gab es noch. Ich versuchte ihn anzurufen und was geschah? -> Kein Anschluss unter dieser Nummer. Also dachte ich mir, schicke ich ihm ein Fax; lt. Faxprotokoll ist es auch angekommen. Puh, Schwein gehabt aber keine Reaktion. Nach über einer Woche kam dann von ihm ein Fax mit der Info, dass er umgezogen sei und er zukünftig nur noch über die neuen Kontaktdaten erreichbar sei. Ich habe im übrigen herausgefunden, dass die „alten“ Kontaktdaten von seinem Bruder waren, der auch einen KFZ-Handel betrieb. Im übrigen war er sehr freundlichen und wollte mir doch glatt meinen eigenen Wagen „zurück“ verkaufen – natürlich mit gewaltigen Aufschlag. Waaat? Bin verärgert!

Nun wurde mir aber die Sache dann doch zu bunt und ich übergab die Sache mit sämtlichen Unterlagen dann in die Hände eines Rechtsanwaltes. Von nun an herrschte reger Schriftverkehr mit Anfechtung und Aufhebung des Kaufvertrages, Schadenersatz-Ausgleich usw. bis zur Androhung eines gerichtlichen Verfahrens. Eine außergerichtliche Einigung schien in weiter Ferne zu sein und es kam wie es kommen musste, es wurde ein Gerichtstermin anberaumt. Kurz vor diesem Termin kam dann doch anscheinend die Erleuchtung beim „Käufer“ und er machte ein „Friedensangebot“ – er wolle einen kleinen Ausgleich (Aufwandsentschädigung) zahlen. Da ich aber in der Zwischenzeit das Kfz anderweitig mit einem erheblichen Verlust (Abwrackprämie sei dank Ninja ) verkaufte, wollte ich dann doch mehr haben. Nun lange Rede, kurzer Sinn; wir haben uns geeinigt und gestern wurde die restliche Summe von meinem Rechtsanwalt auf mein Konto überwiesen. Alles in allem ist die ganze Sache für mich zu einem Preis über die „Bühne“ gegangen mit dem ich Leben kann -> 200 EUR unter dem damaligen Verkaufspreis. Peace Alter!

Ich danke Euch, für die teils aufmunternden und stärkenden Worte. Ob ich dem Käufer die „osteuropäischen Verhandlungs-Sperenzien“ austreiben konnte -> ich weiß es nicht und es ist mir eigentlich auch egal Dumdididum . Ich würde aber behaupten, dass sich für ihn der Kontakt zu mir auf jeden Fall mal nicht gelohnt hat. Ich lach mich wech

So für mich ist das Ergebnis befriedigend und somit erledigt.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#18
Gut dass Du doch auf dein Gefühl und Don gehört hast.

Hoffentlich mach das die Runde am Kfz-Verschieber-Stammtisch.
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
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Alpine CDA, 40er Supersport mit Nuten, Quattro Paket, Tempomat, AC, Vogelaugenahorngrau, K&K Endrohre, 18" Mille Miglia

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