21.05.2015, 15:32
(21.05.2015, 14:40)Jogie? schrieb:Zitat:Das ist nicht ganz korrekt.
Warum ?
Ich verstehe dein Zitat so, dass ich eine Zubehörfelge fahren darf, wenn bei H-Zuteilung schon mindestens 20Jahre eingetragen ist, zeitgenossisches Tuning oder Werksfreigegebene Umrüstung war.
Somit müsste ich doch alle 8J17 ET 225/45 fahren dürfen, wenn sie 1997 im Zubehör erhältlich und eintragungsfähig war
Wo liegt mein "Denkfehler"?
Langsam.
Ich wollte damit nur sagen, dass man nicht zwangsläufig eine Felge haben muss, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung verfügbar war.
Ich mache den Spaß gerade mit dem Typ81/85 durch - dort gibt es die Faustregel: Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ auf dem Markt war, ist OK. Ob das bei Felgen so auch zutrifft, weiß ich noch nicht 100%ig - es scheint auch massive Unterschiede bei den Prüfern zu geben.
Bei der MAM Felge oben, würde ich mir keine Sorgen machen - die sieht ja stimmig zum Auto aus und "passt" ja auch zum Erscheinungsbild.
Grüße,
Bastian