WISSENSWERTES: Xenonleuchtmittel und Lichtfarben
#1
Es werden immer noch Nachrüstsätze für Xenonlicht angeboten werden, sowohl für Auto, als auch für Motorrad, die nicht im Geltungsbereich der STVZO (also auf Deutschlands Straßen), verwendet werden dürfen. Seid davor gewarnt! Das oft angepriesene "E13- geprüft" bedeutet nur- E13: hergestellt in Luxemburg - und die Nummer dahinter: ja, dieses Lämpchen erfüllt (irgend)eine ECE- Norm.

Alle Nachrüstlösungen, bei denen Xenonbrenner in die Lampenfassung der Originalscheinwerfer eingesetzt werden, sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Begründung: Die Originalscheinwerfer sind nur auf das jeweils verbaute Leuchtmittel ausgelegt und damit ECE- geprüft. Es ist also nicht zulässig, Xenonbrenner in einen konventionellen H1, H4 oder H7- Scheinwerfer einzubauen. Neben der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer haben solche manipulierte Scheinwerfer kein vernünftiges asymetrisches Lichtbild mehr und verursachen oft deutlich erhöhte Eigenblendung durch stark erhöhtes Streulicht. Eine Xenonnachrüstung setzt vorraus: Neuer Schweinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer.

Weiterhin geht es an dieser Stelle was von Händlern an Xenon-Leuchtmitteln angeboten wird.
Offensichtlich ist man nicht zufrieden damit, dass es den Herstellern von HID-Brenner gelungen ist, die Lichtfarbe zu optimieren. Heute liegen die Farbwerte bei rund 5000K(+/-), was einem fast weissen Licht entspricht und super Sicht ermöglicht. Es ist doch toll, dass die Zeit, in der dieser Lampentyp diesen starken Blau-bis Violettstich hatte, vorbei ist.
Das hat sich aber, so scheint es jedenfalls, noch nicht zu vielen Händlern und auch deren Kunden rumgesprochen, sonst gäbe es nicht Angebote von Lampen mit Farbwerten bis zu 15000K! Und dann werden diese Lampen, die schon echt blau bis violett  leuchten, noch stark beworben. Was soll das?
Blaulicht ist doch den Einsatzfahrzeugen von Exekutive und Rettungseinheiten vorbehalten.
Jedenfalls ermöglicht jede Serien-Halogenlampe eine bessere Sicht als diese (Wahnsinns)lampen mit Farbtemperaturen von 8000 bis 15000K.

Ich kann nur jedem, der an einen Umbau auf solche Blaustrahler denkt, raten: Es geht nicht um "cooles" Aussehen (was für ein Schwachsinn!). Es geht um möglichst gute Sicht.
Und da ist eine Aufrüstung mit den  +50%-Halogenlampen einiger namhaften Hersteller eine wirklich sinnvolle und überdies legale Möglichkeit.
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

========================
Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




}
Bedankt durch:
#2
Hi!

Ich kann Dir da nur zustimmen!

Nur eine Anmerkung habe ich!
Deine Aussage "...und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer" stimmt so nicht generell!

Es gibt einige, wenige Ausnahmen, bei denen Xenon-Licht ohne eine dyn. Leuchtweitenregulierung verbaut wurde.
Bei diesen Autos braucht man das logischerweise auch nicht bei der Nachrüstung!

Mir bekannt als Ausnahe sind der 5er BMW (Bj. 96?!?) sowie der Audi A6 C4!
Beim A6 C4 wollte ich mir das auch mal nachrüsten, ist ja verlockend einfach, da man sonst nur die SWR-Anlage braucht.
Problem: Neu kosten zwei Scheinwerfer um 3000,- Eur! Und bei EBay ist man auch locker 800,- los für so einen Satz...

Aber ob es diese Ausnahme auch fürs Cabrio gibt weiß ich nicht, da seit ihr die Experten ;-)
Audi A4 2,4l Cabrio <a href='http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/132174.html' target='_blank'><img src='http://images.spritmonitor.de/132174_1.png' border='0' alt='user posted image' /></a>

VW Golf 3 GTI Edition
}
Bedankt durch:
#3
Fürs Cab (89) gibt es KEIN legales Xenon, OHNE Ausnahme!!!

Der A8 bis FL hat auch die ABE SWR und DLR.
}
Bedankt durch:




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste