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Hallo Flo,
du hast aber doch sicher die "Dreckfräse" eines Hochdruckreinigers in einer handelsüblichen Waschbox genutzt.
Wenn ich mir vorstelle ich würde mit der Dreckfräse des Hochdruckreinigers meines Bruders (hat nen Bauernhof und nutzt den Reiniger zum Stall waschen) auf das Auto halten bleibt vermutlich nicht viel heil am Dach
Chris
SYLKE!! Klötzchen....
Und Eyjafjallajökull ist schuld.
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@ Owe: Ich bin nicht so AGB-fest, Vorsatz ist natürlich nicht versichert, aber Glasbruch ansich ja schon, also wenn ich sagen würde im Zuge einer Autowäsche ist die Scheibe gerissen, ist das dann nicht abgedeckt? Ist das denn genau definiert wodurch der Glasbruch entstanden sein darf?
Gruß
Ralph
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(25.02.2009, 11:50)Ralph schrieb: Was passiert eigentl. wenn bei so einer Aktion die Heckscheibe reißt und man ehrlicherweise das so auch der versicherung erklärt. ist das dann noch versichert?
Wäre doch mal interessant, dies herauszufinden ?! Ich würde sagen, dass kommt halt auf die Versicherung an. Solange kein Vorsatz vorliegt....oder ? Zahlt die Vollkasko sowas nicht auf jeden Fall? Auch wenn man vorsätzlich etwas an seinem Auto zerstört ??
(25.02.2009, 11:58)Owe schrieb: Hääää Ralph?
Bin ja auch nicht versichert wenn ich mit dem Hammer meine DE´s einschlage oder?
Oder hab ich die Ironie jetzt nicht verstanden?
Siehe oben.... Vollkasko ???
Wäre ja auch nicht allzutragisch für die Versicherung, denn die SB muss man ja bezahlen und hochgestuft wird man auch. Nur wenn das jeder mal aus Spaß machen würde, wären wohl bald die Versicherungen nicht mehr zu bezahlen....
(25.02.2009, 13:12)Chris-hl schrieb: Hallo Flo,
du hast aber doch sicher die "Dreckfräse" eines Hochdruckreinigers in einer handelsüblichen Waschbox genutzt.
Wenn ich mir vorstelle ich würde mit der Dreckfräse des Hochdruckreinigers meines Bruders (hat nen Bauernhof und nutzt den Reiniger zum Stall waschen) auf das Auto halten bleibt vermutlich nicht viel heil am Dach
Chris
Jo... Richtig. Es war eine Waschbox von "be ha**y car wash". Da ist der Druck ja nicht so hoch. Fürs Moos hats gereicht. Das ist so weggeflogen
(25.02.2009, 13:55)Ralph schrieb: @ Owe: Ich bin nicht so AGB-fest, Vorsatz ist natürlich nicht versichert, aber Glasbruch ansich ja schon, also wenn ich sagen würde im Zuge einer Autowäsche ist die Scheibe gerissen, ist das dann nicht abgedeckt? Ist das denn genau definiert wodurch der Glasbruch entstanden sein darf?
Vielleicht ist ja was bei dem Betreiber der Waschstraße zu holen, da er nicht vor evtl. Schäden gewarnt hat. Ich denke in den USA wäre dies möglich.
Es stellt sich dann bei der Haftung die Frage der Fahrlässigkeit. Lag sie beim Waschen dieser Art vor ? Und wenn ja, dann welche ? grobe oder bloß leichte Fahrlässigkeit ?? usw.
Weitere Meinungen ?!
Schönen Gruß,
Flo
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Moin Moin,
also wenn ich daran denke mit unserem Kärcher auf mein armes Dach draufzuhalten,
da wird mir ja ganz schummerig
Damit habe ich schon mal Holzpaletten geschnitten nur um mal zu schauen was der so hergibt....
Und ich glaube nicht, dass du die bemoosten Stellen einfach rausgeschnitten, und neue Flicken drauf genäht hast
Find ich ja schon sehr mutig, so ne Aktion
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Also ich denke mal es gibt nur 2 Möglichkeiten.
Entweder die Waschanlage ist Schuld wenn intakte Heckscheibe def.-was aber bedeutet dass ein technischer Mangel an der Anlage vorliegt.
Wenn die Anlage ok ist heisst das natürlich im Umkehrschluss dass die Heckscheibe schon spröde war. Beides leicht nachzuweisen.
Oder ich nehm den Hammer/Kärcher und bin dann selbst dran Schuld!- Da zahlt mMn aber auch keine Vollkasko!
Aber wie der Glasbruch nun entstehen darf wäre tatsächlich mal interessant! kA!
Wenn der Zahnriemen bei einer AU reisst, liegt´s auch meist am Intervall und nicht am Prüfer.
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung
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(25.02.2009, 15:02)ahaspharos schrieb: Damit habe ich schon mal Holzpaletten geschnitten nur um mal zu schauen was der so hergibt....
Und ich glaube nicht, dass du die bemoosten Stellen einfach rausgeschnitten, und neue Flicken drauf genäht hast
Find ich ja schon sehr mutig, so ne Aktion
Es war ja ein normaler Reiniger aus der Waschanlage.... und ich habe mich auch sehr langsam herangetastet. Also bzgl. des Abstandes zum Dach. Das Ergebnis hat dann zum Glück gestimmt.
Jedoch habe ich rund 3 Monate darüber nachgedacht, ob ich diesen Vorschlag in die Tat umsetzen sollte. Man muss sagen, dass es wirklich ne mutige Aktion, mit glücklichem Ende war
(25.02.2009, 15:19)Owe schrieb: Wenn der Zahnriemen bei einer AU reisst, liegt´s auch meist am Intervall und nicht am Prüfer.
Da haste wohl Recht !
Schönen Gruß,
Flo
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