Bußgeldbescheid - Laserpistole
#11
Mahlzeit!

Die Polizei schon zum Teil Recht, denn zu denn 240 EUR kommt noch eine Gebühr.

Diese beträgt mind. 25 EUR. Aber 160 EUR ist sicher übertrieben.

Sicher ist Deine Geschichte plausibel, aber ich mache Dir aber keine große
Hoffnungen...Huh

Ähnliche Geschichten wie z.B. dringende Notdurft wurden in Vergangenheit
meistens zurückgewiesen.

Am Ende werden nur die Anwälte verdienen, und die Strafe gibt es trotzdem...

Das Fahrverbot kannst Du als ggf. als Erstsünder mit einer erhöhten Geldstrafe
umgehen.Smile (Dein Anwalt weiss mehr...)

Trotzdem Schönes We! Thomas

P.S. Hatte heute auch Post von der "Zentralen Bussgeldstelle" Thüringen bekommen.
Mich hat es erwischt auf der A71 nach den Tunneln vor der Abfahrt Suhl. Hatte auch
schon mit Bussgeld gerechnet, bin aber mit 30 € dabeiSmile
[Bild: show-image_350-11102922381004.jpg]

Audi-Zentrum Erzgebirge

2,3 E, EZ 08/91, Wurzelholz, beiges Leder, weiße Blinker, DE, 5 Kanal-Verstärker, JVC USB/SD Radio, ,
Edelstahlauspuff "G-Power"ab Kat, Felgen RIM 7,0Jx17 H2 "Racing White", Tieferlegung

Alltag: Audi A 4 2.0 TDI (8K) 143 PS mit S-Line Paket ( 19 Zoll Felgen), leider ohne Ablagepaket
("Steck doch den Atlas hinter den Sitzen!" "Ha,Ha..Un ")
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#12
Moin,
besorge Dir ein Attest des aufnehmenden Krankenhauses, nehm Dir zusätzlich einen Anwalt.
Wir hatten ähnliches in der Familie, 123 km/h in der 70er Zone! Bußgeld wurde erhöht, Fahrverbot aufgehoben.
Schlussendlich: Kohle wech, Lappen aber nicht. Big Grin
Gruß
Kuddel
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#13
Hi Mann,alles Ausreden,nur wenn Gefahr in Vollzug war (Herzinfart,Schlaganfall ect.ect., kannst mit milder Strafe rechnen!! , GRUND: gemacht ist gemacht......Nur das Strafmaß kann der Richter bestimmen,Denn: die Tat, ist ja zweifelos gemacht worden oder?? So, und jetzt zum Spiel mit den Behörden.....

1.Rechtanwalt einschalten,denn nur er,bekommt einsicht in die Akten....
er sollte wenn er gut ist, folgendes,(und MEHR) vor und währed der Verhandlung machen:

1.Eichunterlagen anforder,vorder-rückseite,Rückseite steht das Ablaufdatum drauf!
2.Visirtest wann und Wer! und Wie! gemacht worden,Dokomentiert??
3.ist der Meßbeamte am Gerät ausgebildet (Nachweiß verlangen)
4.Sind die Geschwindigkeitsschilder richtig aufgestellt Geschwindigkeitstrichter 100 dann abwärts bis 50..(abstand,sichtweite)
5.War ein zweites Fahrzeug im Meßbreich???auch auf der Gegenseite??? dann könnte es bei zu geringen Seitenabstand zu Fehlmessugen kommen...

USW USW USW.....


Also,hier ist nee Menge Potenzial gegeben,kommst du an einen sch.Anwalt bist verloren....

Ich hab in 2 Jahren 4 Geschwindigkeitsübertretung GEMACHT...(Außendienstler und Motoradfahrer) 4 mal in den Punkten gefahren,und ist hatte schon 3 Punkte... davon wurden 3 verfahren ohne Punkte bestaft...NACHTEIL: wenn du eine Strafe bekommst, egal wie hoch... zahlst DU DIE VERFAHRENSKOSTEN!!

Gruß vom Raser,der schon mal aus Vorsicht an einem Punkteabbauseminar auf freiwilliger Basis teilgenommen hatte....
Audi Cabrio zum Cruisen,Yamaha zum Rasen,Unimog zum Spielen und Frauen zum Lieben........
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#14
Hallo Luxmann,

die sog. Trichter aus deinem Punkt 4. gehören schon einige Jahre der Vergangenheit an!
Ggf. kann Skorpion noch was dazu sagen ?!

semu
Schönwettercruiser 03-10: Kaktusgrün Perleffekt, Verdeck grün, Nappaleder Sesam, Wurzelholz, Audi Holzlenkrad seit 03/2009, Audi Holzschaltknauf seit 05/2010, 2x Reinholdmodule, Chrom Front, Tachoringe, Walde Gurtkappen, DELTA CC & 6-fach CD, Tempomat seit 06/2010, 205/55R16V Michelin Primacy HP seit 03/2011
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VCDS (VAG-Com) Service Raum 09xxx und 01xxx für alle VAG Modelle
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#15
Exclamation 
Hi semu,vergess mal dein Schwarz /Weiß denken, allein die Situation wird beurteilt und zwar vom Richter, wie bei mir der Fall war:Wenn du BEWEISEN kannst das es ohne eine wesentlich starke Bremsung nicht möglich war(vorher natürlich Geschwindigkeit eingehalten) an der Meßstelle die Geschwindigkeit einzuhalten........Natürlich muß ein Gutachter das bestätigen,keine Ausreden vom Beklagten die zählen nicht,reden kann der Beklagte viel,sogar Lügen darf der ........bei meine Sache konnte ich vorrechnen( mit Androhung das Verfahren zu vertagen und ein Gutachten zur Beweissicherg zu erstellen lassen, das ich eine Teilvollbremsung hätte machen müssen!!!,und das ist mir zugestanden worden das dies zu Gefährlich war(Gegenverkehr,split auf der Straße Sonnenstand ectect da kann man sehr erfinderich werden..........Laut Owig hätte ich 3 Punkte bekommen,der Richter hat mir allerdings 35 Eu abgenommen,und die Kosten des Verfahrens....wie schon geschrieben,ja ich war ja zur schnell,deshalb kein Freispruch........egal warum....der Rechtsanwald muß SAUGUT sein, meiner ist es...zum Glück..... ansonsten .........

Gruß vom Ralf mit -1Pkt in Flensburg (Stand vor 3 Wochen)
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#16
@ Luxmann

Hau mal nicht so auf die Kacke... der Anwalt, der Anwalt, ... Zwinker
Klar brauch man einen Anwalt, der sich mit der Messtechnik auskennt und er Radar-, Lichtschranken- und Lasertechnik unterscheiden kann. Aber der Richter merkt auch irgendwann, ob der Anwalt versucht die Nadel im Heuhaufen zu suchen oder ob er Fakten auf den Tisch legen kann. Es ist also auch viel vom Richter abhängig!

Außerdem heisst es Gefahr im Verzug und nicht im Vollzug... oder sitzt du schon ein? Uuups

Zu deinem Punkt 4: veraltet. Stand der Rechtsprechung ist, ab gleicher Höhe des Verkehrszeichens wird/ darf gemessen werden! (Semu hat gut aufgepasst!)

Zu Punk 5: Geringer Seitenabstand zum anderen Fahrzeug? Er hat ja keinen überholt... die max. Aufweitung des Laserstrahls ist meines Wissens nach 3mrad. Da muss schon eine Messentfernung von 700-1000 m vorhanden sein, bevor man an so was denken kann.

Gruß
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#17
Herr skorpie....mal langsam....
Hau mal nicht so auf die Kacke... der Anwalt, der Anwalt, ... Zwinker
hab ich laut gelacht drüber...
Klar brauch man einen Anwalt, der sich mit der Messtechnik auskennt und er Radar-, Lichtschranken- und Lasertechnik unterscheiden kann. Aber der Richter merkt auch irgendwann, ob der Anwalt versucht die Nadel im Heuhaufen zu suchen oder ob er Fakten auf den Tisch legen kann. Es ist also auch viel vom Richter abhängig!
Ist doch mein schreiben....

Außerdem heisst es Gefahr im Verzug und nicht im Vollzug... oder sitzt du schon ein? Uuups
Na kennst dich aus bist von den überwachern?
Zu deinem Punkt 4: veraltet. Stand der Rechtsprechung ist, ab gleicher Höhe des Verkehrszeichens wird/ darf gemessen werden! (Semu hat gut aufgepasst!)
Wo habe ich das verneint??
Zu Punk 5: Geringer Seitenabstand zum anderen Fahrzeug? Er hat ja keinen überholt... die max. Aufweitung des Laserstrahls ist meines Wissens nach 3mrad. Da muss schon eine Messentfernung von 700-1000 m vorhanden sein, bevor man an so was denken kann.
Auszug aus der Laserpistolen Bedinungsanleitung: schön Lesen und dann antworten.....

Dem Thema Zuordnungssicherheit widmet die Gebrauchsanweisung daher ein eigenes Kapitel. Zur Zuordnungssicherheit gilt demnach folgendes:

Die zu messenden Fahrzeuge sind möglichst mittig anzuvisieren. Dadurch ist bei der Messung mehrspuriger Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von 300 m aufgrund der engen Bündelung des Laserstrahls eine Zuordnungssicherheit gewährleistet.BIS 300METER

Da ab Entfernungen von 300 m eine Zielerfassung außerhalb der Breite von PKWs nicht ausgeschlossen werden kann, ist der von Fahrzeugen der gleichen Fahrtrichtung freizuhaltende Zielerfassungsbereich auf einen Durchmesser von insgesamt zwei PKW-Breiten (ca. 3,50 m) zu erweitern, d.h. es ist rechts und links je eine halbe Fahrzeugbreite zuzugeben. Entsprechendes gilt für den Raum oberhalb des anvisierten Fahrzeugs.

Die der Bedienungsanleitung beigefügten Abbildungen erläutern, dass es bei größeren Messentfernungen (ab 300m) einen Bereich gibt, in dem, je nach den Umgebungsverhältnissen und der Verkehrssituation ein davor, daneben oder dahinter fahrendes Fahrzeug gemessen werden kann.Bei Krafträdern gilt dies bereits ab einer Messentfernung von 100 m!!!!!?????!
Diese Betriebanleitung ist für Meßgeräte die sehr viel in NRW eingesetzt werden !!,wieviele Motoradfahrer sind da schon unberechtigt abkassiert worden? ...
Gruß vom Ralf aus Monheim,aus der Stad wo die Fa.ROBOT Vehrkehrsmeßgeräte (Blitzer,Radar ect)herstellt...Inseiderwissen?? Ich freu mich schon auf die Antworten....
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#18
Moin sagen!

Raaalf, zieh' du auch mal 'ne Bremse...ich komm' aus Bremen und weiß deshalb auch nich' besser, wie man Bier braut, Cornflakes frittiert, Vogelfutter mischt oder Kaffee röstet als alle anderen.

Wenn ich mich recht entsinne, bist auch du nicht so vom Fach, wie du gerade anmerkst...außer, die stellen in Monheim Laserkanonen im Induktionsofen her...'ne zitierte Bedienungsanleitung für so'n Gerät von Anwalt.de runterzulutschen, krieg' ich auch noch eben hin. Und ja, Skorpi ist von der Rennleitung. Und ich auch, wenn auch in Zivil und in der Analyse.

Mir geht nebenbei auch immer die Hutschnur hoch, wenn wieder "mein Anwalt" ins Spiel kommt. Seit ich mit den Jungs beruflich zu tun habe, hab' ich jede Form von Hochachtung vor diesen unhöflichen, ahnungslosen und anmaßenden Verfahrensfehlersuchmaschinen verloren. Gerade bei Verkehrsanwälten frag' ich mich übrigens immer, ob die bei den geringen Summen, die da im Spiel sind, überhaupt über die Runden kommen. Soviel gerade zu dieser speziellen Gattung.

Schönen Gruß aus Hang Over!
DCooln KryptCool n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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#19
Hallo ist bald eh schluss mit der Lasermessung....
Neues aus der Geheimen Versuchslaboren.....

Die Sendeleistung der eingesetzte Lasermeßgeräte ist sehr gering weil es zu Augenverletzug kommen kann.Es gibt seit kurzem eine Anlage die am Fahrzeug verbaut wird, die immer dann einen Meßstrahl aussendet,wenn gleichzeitig einer Empfangen wird.Dieser Meßstrahl ist deutlich schneller und überschreibt den Meßstrahl der zurück geworfen wird.Die Anlage fragt online am Tacho die gefahrene Geschwindigkeiten ab,und sendet dann um einen Faktor der einzustellen ist einen auslesbaren Leserwert an die Pistole zurück.Die Größe der Anlage beträgt 5x10x3 cm.Die Laserlinsen haben eine Durchmesser von kleiner 1mm und können ohne das sie sichtbar wird in zwei Parkplatzsensoren eingebaut werden.

Und Jetzt das beste:

Das Bauteil wird mit einer EG Betriebserlaubniss zum nachräüsten zu erwerben sein......Der Antrag an die Zulassungsbehörden ist gestellt!!

GRUß
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#20
Meiner meinung nach solltest du zu deinem Fehler stehen und deine Strafe zahlen.
Ich weiß der Vergleich hinkt etwas aber wenn dir an deinem Wagen einer den Spiegel wegfährt und daraufhin sein Strafmaß halbieren will fändest du das sicher auch alles andere als lustig.

Jeder kennt (zumindestens im groben) den Bußgeldkatalog der BRD - darin heißt es eben bei deiner Geschwindigkeitsüberschreitung das du 240€ zahlen darfst, sowie 3 Punkte (gilt das eigentlich auch nach neuer Regelung?) in Flensburg erhälst und 1 Monat Fahrverbot verleben darfst.

Versteh mich nicht falsch ich habe selbst schon ein paar mal die Geschwindigkeitsbeschränkungen überschritten und musste dafür dann auch grade stehen. Ein anzweifeln oder abstreiten habe ich dagegen nie versucht - was soll das auch?
Zu deinen "Umständen": Sicher ist man in solchen Situationen aufgeregt und eventuell auch nervös da ist dein Verhalten aus meiner Sicht sogar absolut nachvollziehbar - zu schnell ist aber nunmal zu schnell. Der Anwalt wird sich sicher immer über die dringlichkeit deines Deliktes fragen und dann wohl feststellen das ein Krankenwagen als alternative wohl möglich gewesen wäre -> ich sehe da 0-Chance.

Gruß
94er NG, eRecaros mit Vollleder Schwarz, Facelift Heck, DE Scheinis und ganz wichtig GELBE Blinker auf R.O.D. 0036
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