Raub-/bzw. Sicherheitskopien im Auto
#1
Das hat jetzt nur indirekt was mit Auto zutun aber höre in letzter Zeit ständig aus meinem Freundeskreis das bei Verkehrskontrollen verstärkt nach selbstgebrannten CDs bzw. DVDs geguckt wird, sprich im Wechsler oder Handschuhfach.
Könnt Ihr das bestätigen und was sagt der Spezialist SKORPI dazu. Ist da was Wahres dran und in wie fern haben die Beamten das Recht mein Wagen vor Ort zu durchsuchen. Sicher wieder wenn der dringende Tatverdacht besteht...und der ist ja wieder nach Herzenslust der Beamten gegeben Zwinker
Vor allem wie gehts weiter wenn die im Auto was finden... steht dan als nächstes die Hausdurchsuchung an???

Bin mal gespannt auf Eure Erfahrungsberichte...ich hatte das persönlich noch nicht erlebt.

BRUCHI
[Bild: tn_np_FAKE.jpg]
AUDI A4 Quattro DTM Edition
Zitieren }
Bedankt durch:
#2
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...

Soweit ich weiss, kannst Du Sicherungskopien Deiner CD's ohnehin für den privaten Gebrauch machen, Du kannst auch Deine CD's selbst zusammenstellen - und die analoge Kopie einer CD ist ja auch jederzeit zulässig.

Ich denke, die Kollegen in grün haben besseres zu tun...

Skorpi ?

Uwe
Zitieren }
Bedankt durch:
#3
So isses Uwe.... Habe das auch noch nicht gehört... bzw. ergibt sich dafür gar keine Rechtsgrundlage! Man kann sich doch MP3 CDs zu Hause zusammenstellen, welche man in seinem MP3 Radio hört...

Was haben denn die "Kollegen" gesagt, als sie den Wagen "durchsucht" haben???
Und... WO war das denn??? Dortmund??? Ich lach mich wech Ich lach mich wech
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

Zitieren }
Bedankt durch:
#4
Ich habe auch gehört, daß Du für den privaten Gebrauch Kopien machen darfst. Bei der öffentlichen Berichterstattung über das Thema wurde der Fall "Kopie fürs Auto" immer als typisch legaler Fall genannt.

ABER: Wie sieht es eigentlich mit Navi-Cd´s aus ? Da habe ich im heimischen PC ja eher überhaupt keine Verwendung für das Original, so daß eine Kopie im Auto schon Mal einen Verdacht nährt, oder ??
Für mich: Audi Cabriolet 2.8, 1998, mingblau, blau, bordeauxrot
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau
Zitieren }
Bedankt durch:
#5
ehm Leute... so ganz richtig ist das meines Wissens nicht... Meines Wissens, darf man seit September 2003 keine digitale 1:1 Kopie mehr von Datenträgern erstellen, die dagegen geschützt sind...

Das heisst: CD's (auch Audio-CD's) die einen Kopierschutz haben darf man auch nicht privat für sich selber kopieren!

Habe den Gesetzestext gerade nicht zur Hand... aber als Abonnent der Zeitschrift "ct" bekommt man so einiges mit...

Zum Thema Kopie fürs Auto: Witzigerweise hatte bei einem Kumpel jede neuere CD nicht mehr in seinem Autoradio funktioniert - erst NACH der Kopie (die nicht erlaubt war!) ging die Kopie dann... (war ja auch ein Opel Bääääää )

Gruß

Bastian
[Bild: attachment.php?aid=3763]
Zitieren }
Bedankt durch:
#6
Also ich habe u.a. einen Audio-Brenner von Phillips im Wohnzimmer und muß dafür auch die teuren GEMA-Rohlinge kaufen. Dort ist auch nur 1 digitale Kopie möglich. Alles andere ist analog.
Damit sollte es nach wie vor erlaubt sein.
Außerdem wer untersagt mir Musik welche ich aus dem Radio(PC-Karte) habe auf CD zu brennen? Da zahle ich ja noch die tolle GEZ!!!!

Also wenn da einer was sagen sollte, kündige ich den Mist. ARD und ZDF bringen ehh nur Humbug Devil
Grüsse  Nobs

-------Bleibt gesund! --------

========================
Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making Smile




Zitieren }
Bedankt durch:
#7
@Nob: Nur weil Du die Möglichkeiten hast, heisst das nicht, dass es erlaubt ist Ich lach mich wech Du kannst ja auch schneller mit Deinem Auto als 50 km/h in der Innenstadt fahren...

Übrigens: Für Deinen "Brenner" gibts nen Tipp: Teuren Gema Rohling rein, warten bis er den "genommen" hat - danach "manuell" die Schublade öffnen (klingt schwieriger als es ist... aber vorsichtig sein) und den billigen Rohling reingepackt... Schon brennt der auch auf den deutlich günstigeren Rohlingen...

Die digitale Kopie ist auch auf ein DAT-Band nur 1x möglich...

Selbstverständlich ist eine analoge Kopie für den Privatgebrauch erlaubt - und selbst Profis hören den Unterschied nicht... und ich glaube nicht, dass sich jemand die Mühe macht alle CD's wirklich mit einem Scope-Analyzer zu überprüfen...

Es ist hier wahrscheinlich, wie mit vielen Dingen im Leben: Wo kein Kläger...

Ich denke es geht bei der Sache eher um das "Verticken" von CD's etc... auf irgendwelchen Schulhöfen usw...

Gruß

Bastian
[Bild: attachment.php?aid=3763]
Zitieren }
Bedankt durch:
#8
Ich glaube Bastel hat recht, was das digitale Kopieren von kopiergeschützten CD's anbelangt.

Ich mache es analog nicht über den PC (Soundkartenausgang) sondern habe einen CD Recorder, der sowohl digital als auch über einen analogen Eingang aufzeichnen kann - allerdings werden bei der analogen Aufnahme die Titelsprünge nicht korrekt aufgezeichnet, so dass man die hinterher manuell setzen muß.

Und, der Grund warum in machen Autoradios kopiergeschützte Original CD nicht laufen, sind häufig billige PC CD Laufwerke in diesen Radios.

Uwe
Zitieren }
Bedankt durch:
#9
Servus, sollte da was dran sein, was ich aber persönlich nicht glaube,
dann wäre doch ein Radio mit USB-Anschluß & Card-reader ne klasse
Alternative.

Die mp3´s einfach vom Stick rüberziehen, fertig.
(gehört eigentlich hin die HiFi-Ecke, passte hier aber gerade so schön).

Irgendwie sind doch diese ganzen pseudo-rechtlichen Bestimmungen Käse,
konnte bisher von jeder normalen Kauf-CD die Mucke sogar über´n
WindowsMediaPlayer in Dateiform umgewandelt auf die Festplatte runterziehen.


Die .mp3´s oder .wma´s liesen sich theoretisch beliebig via Email oder Wechseldatenträger vervielfältigen...

Gidda

J´ust can´t get enough, Gruß von Onkel Darth
Zitieren }
Bedankt durch:
#10
Oh, Mann...!

Für mich ist das'n Reizthema... <_< ...durch mein Studium bin ich selbst mit Jura infiziert worden und kann den ganzen Stress, den die Musikindustrie gemacht hat, überhaupt nicht nachvollziehen.

Die Anzeigenkampagne, in der Leute, die sich aus'm Internet den neuen Song von Britney oder Christina 'runterladen, mit Terroristen und Gewaltverbrechern verglichen werden, lässt mir die Galle hochkochen!

Die Rechtsgrundlagen für die Ahndung von unerlaubtem Kopieren von Daten aller Art sind in der Realität der Rechtsverfolgung nicht umzusetzen, weil die Lücken einfach zu groß sind. Die Bestimmungen sind in meinen Augen gleichzusetzen mit dem Gesetz gegen Oralverkehr in einigen Staaten der USA - wenn du was nicht kontrollieren kannst, solltest du's auch nicht verbieten!

Aber zur Sache und in aller Kürze:

Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften.


Die zivilrechtlichen Vorschriften erlauben den Rechteinhabern, gegen die Verursacher von Rechtsverletzungen vorzugehen. Dies geschieht häufig in Form eines einstweiligen Rechtsschutzes und/oder durch die Einleitung von zivilrechtlichen Klageverfahren. Das Interesse der Rechteinhaber konzentriert sich insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, oft gekoppelt mit dem Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke und/oder deren Vorrichtungen.

Die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts unterscheiden zwischen der unerlaubten Verwertung und der gewerbsmäßig unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Dementsprechend variiert auch das Strafmaß. In beiden Fällen ist der Versuch der unerlaubten Verwertung strafbar und kann jeweils mit Geldbußen bestraft werden. Unerlaubte Verwertung kann darüber hinaus mit bis zu drei Jahren, unerlaubte, gewerbliche Verwertung sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Unabhängig davon können die Rechteinhaber zusätzlich eigene zivilrechtliche Ansprüche gegen den Rechteverletzer geltend machen.



<span style='font-size:14pt;line-height:100%'>Das ist erlaubt


Das private Vervielfältigen von ausgestrahlten Filmen im Free-TV auf analogen Rekordern oder digitalen Brennern ist erlaubt.

Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden.

Das Downloaden von legalen Angeboten aus dem Internet - wie z.B. bei T-Online Vision - ist erlaubt.



Das ist nicht erlaubt

Das Anbieten, also das Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Beispiel über Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet, ist verboten. Wichtig: Auch durch den Erwerb der Original-Vorlage, beispielsweise einer Original-Film-DVD, erwirbt man nicht das Recht, Dritten den Inhalt zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen können hohe Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung nach sich ziehen.

Im Gesetzestext wird oft vom Verwertungsverbot gesprochen. Das Verbot umschließt Vervielfältigung, Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Vorlagen.

Das Downloaden aktueller Kinofilme ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Des Weiteren gilt das Verwertungsverbot.

Das Brennen aktueller Kinofilme von Raubkopien ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber nach sich ziehen. Auch hier gilt das Verwertungsverbot.

Privates Kopieren einer Original-DVD/CD mit Kopierschutz ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber haben. Es gilt das Verwertungsverbot.
</span>

So...und wie soll das kontrolliert werden? Wer soll das machen? Fahren in Zukunft Sonderkommandos mit Ferngläsern durch die Vororte und spähen in Fenster, ob da nicht irgendwer die "Kazaa"- oder "eMule"-Maske auf'm Bildschirm hat?

Wird's irgendwelche unangekündigten Haussuchungen geben, bei denen jeder kontrolliert wird, der sowohl CD-Laufwerk wie auch Brenner im Rechner hat?

Man könnte argumentieren, dass die Bestimmungen gegen Raubkopierer angewandt werden, die "im großen Stil" mit Raubkopien handeln. Aber da haben wir den klassischen "unbestimmten Rechtsbegriff" (wie z.B. auch "Zuverlässigkeit" des Antragstellers bei Gaststättengenehmigungen o. Ä.), der erst vor Gericht ausgelegt werden kann. Zudem sind Gesetze sogenannte "Generalverfügungen", die für jeden einzelnen gelten...aber wer zieht die Grenze?

Wenn ich angehalten werde und eine oder zwei Kopien von Wasauchimmer im Auto habe, ist das bereits ein begründeter Verdacht? Reicht das aus, um mich im Auge zu behalten? Für eine Haussuchung?

Alles in allem ist mir das zu schwammig und zu wenig nachvollziehbar, um Ernst genommen zu werden.

Schönen Gruß aus Hang Over!

D B) n Krypt B) n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
Zitieren }
Bedankt durch:


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mit dem Auto auf die Rennstrecke semu 7 6.617 28.08.2008, 16:41
Letzter Beitrag: Puppetmastaz
  Auto behindertengerecht umrüsten und losfahren ? brendan 10 7.184 02.06.2005, 12:57
Letzter Beitrag: AlBerto



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste