Versicherungwechsel Saisonkennzeichen
#1
Ich überlege ob ich mein Cabrio nicht mehr im Winter zu bewegen und ihn auf Saisonkennzeichen anzumelden. Ist es hierbei möglich auch gleich den Versicherer zu wechseln?
[Bild: 527877_363756960342620_1394197214_n.jpg]
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#2
Guten Abend Markus,

wenn Du nur auf Saison wechselst, ist das ja quasi nur ne Umstellung. Das wird nicht gehen!

Du musst das Auto komplett abmelden... und wieder neu zulassen.

Alternativ wartest Du noch die paar Monate bis zum Jahresende ab und kündigst Deine Versicherung fristgerecht.

Man(n) möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege... Dumdididum
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#3
Guten Abend,
da liegst Du absolut richtig.

(03.06.2014, 20:43)Karsten S schrieb: wenn Du nur auf Saison wechselst, ist das ja quasi nur ne Umstellung. Das wird nicht gehen!
Du musst das Auto komplett abmelden... und wieder neu zulassen.
Alternativ wartest Du noch die paar Monate bis zum Jahresende ab und kündigst Deine Versicherung fristgerecht.
Man(n) möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege... Dumdididum
Gruss Hans Georg
pelikanblau: [Bild: 653206.png]
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[Bild: 86tgwoab.jpg]

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There must be something in between Wub
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#4
Moin,
wäre auch mein Tip gewesen. Noch unter dem alten Versicherer auf Saison ummelden und noch die 4-5 Monate Beiträge zahlen. Dann in die beitragsfreie Ruheversichrung gleiten und im November ganz regulär zum 31.12. kündigen. Neue Versicherung ab 1.1. abschliessen und wieder zwei oder drei beitragsfreie Ruhemonate mitnehmen.
Gruss
brendan
Für mich: Audi Cabriolet 2.8, 1998, mingblau, blau, bordeauxrot
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau
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#5
Nein, auch bei Abmeldung und Wiederanmeldung
gleiches Auto besteht kein Kuendigungsrecht...

Ausser Versicherung will Kunden z.B. wegen Schäden
loswerden.

Thomas, Versicherungskaufmann
[Bild: show-image_350-11102922381004.jpg]

Audi-Zentrum Erzgebirge

2,3 E, EZ 08/91, Wurzelholz, beiges Leder, weiße Blinker, DE, 5 Kanal-Verstärker, JVC USB/SD Radio, ,
Edelstahlauspuff "G-Power"ab Kat, Felgen RIM 7,0Jx17 H2 "Racing White", Tieferlegung

Alltag: Audi A 4 2.0 TDI (8K) 143 PS mit S-Line Paket ( 19 Zoll Felgen), leider ohne Ablagepaket
("Steck doch den Atlas hinter den Sitzen!" "Ha,Ha..Un ")
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#6
Hi,

dann lass ich halt 3 Tage abgemeldet.

Gruß

Ralf

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#7
(03.06.2014, 20:54)Heinzman schrieb: Nein, auch bei Abmeldung und Wiederanmeldung
gleiches Auto besteht kein Kuendigungsrecht...


Thomas, Versicherungskaufmann

Danke Thomas,

habe schon wieder was dazu gelernt...! Erste Sahne

(03.06.2014, 20:57)Audi-Driver schrieb: Hi,

dann lass ich halt 3 Tage abgemeldet.

Gruß

Ralf

Das geht ja NICHT!!!
Genau das hat der Thomas gerade beschrieben!!!!

Also auf Saison wechseln und zum Ende des Jahres fristgerecht kündigen...
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#8
(03.06.2014, 20:59)Karsten S schrieb: Also auf Saison wechseln und zum Ende des Jahres fristgerecht kündigen...

Genauso habe ich es auch gemacht. Das ging problemlos.
Gruss Hans Georg
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#9
Hallo Markus,

wie hier von Einigen vorgeschlagen, wird das auch nicht unbedingt so reibungslos funktionieren, wie Du/ihr es Dir/euch vorstellt . Kommt immer auf die Versicherungsgesellschaften (alt/neu) an, ob sie mitspielen.

Hatten hier mal den Fall, dass jemand auch seine alte Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt hatte und die neue Versicherung zum Saisonbeginn beginnen lassen wollte -> hatte dann Probleme mit der "Rennleitung", weil für die paar Monate (Jan. - März) kein Versicherungsschutz für ein zugelassenes Fahrzeug bestand. Die neue Versicherung wollte dann auch nicht rückwirkend als "Ruheversicherung" in Deckung gehen. Lt. Zulassungsamt gilt auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen während der Ruhezeit als zugelassenes Fahrzeug; auch wenn es nicht bewegt werden darf! Uuups

Eine Alternative wäre: Fahrzeug abmelden, alte Versicherung kündigen, Fahrzeug auf Privatgrund stellen, neue Versicherung zum Saisonbeginn abschließen, Fahrzeug zum Saisonbeginn anmelden. Zu Bedenken sei aber auch noch, dass während dieser Stilllegungszeit kein Versicherungsschutz auf Basis der Ruheversicherung für den Kaskobereich gilt - kann man nur umgehen, indem man sein Fahrzeug für die Zeit bei "Fort Knox" unterstellt. Die meisten mir bekannten Versicherungen gehen nur dann in Deckung, wenn der Erstbeitrag gezahlt wird/wurde.

Zweite Alternative wäre, bei der jetzigen Versicherungsgesellschaft auf Saisonkennzeichen ummelden und dann rechtzeitig zum neuen Saisonbeginn (3 Monate vorher) zu kündigen. Die Stichtagsregelung gilt hier nicht. Zweite Kündigungsmöglichkeit wäre bei Beitragssteigerung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung das Kündigungsrecht auszuüben (=außergewöhnliches Kündigungsrecht bei Beitragssteigerung). Durch Veränderung des Vertrages auf Saisonkennzeichen ändert sich meistens auch das Vertragsende auf den Saisonbeginn. Dies sollte man vorher aber mit seiner Gesellschaft noch abklären.

Eines möchte ich Dir aber auch noch mit auf den Weg geben. Es gibt Gesellschaften, die bei einem 20jährigen Fahrzeug keinen Kaskoschutz bei Neuvertrag mehr gewähren. Kümmere Dich also rechtzeitig darum.
Servus

Winni

Smile Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!" Smile
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#10
(03.06.2014, 21:47)Bayerndiesel schrieb: Hatten hier mal den Fall, dass jemand auch seine alte Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt hatte und die neue Versicherung zum Saisonbeginn beginnen lassen wollte -> hatte dann Probleme mit der "Rennleitung", weil für die paar Monate (Jan. - März) kein Versicherungsschutz für ein zugelassenes Fahrzeug bestand. Die neue Versicherung wollte dann auch nicht rückwirkend als "Ruheversicherung" in Deckung gehen. Lt. Zulassungsamt gilt auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen während der Ruhezeit als zugelassenes Fahrzeug; auch wenn es nicht bewegt werden darf! Uuups

Verstehe ich nicht!!?!
Das Auto wird in der Zeit ja gar nicht bewegt...!
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