Fahrzeugschein - Original mitführen ?
#1
Hallo an die Gesetzeshüter - oder wer's sonst weiss...

Muß ich das Original des Fahrzeugscheins mitführen oder ist eine Kopie
bei Verkehrskontrollen etc. ausreichend ?

Das Ding passt irgendwie schlecht in meinen Geldbeutel, sodass ich eine etwas verkleinerte Kopie mitführen oder im Auto deponieren will.

Gruß

Uwe

Bitte löschen - hat sich erledigt. Es ist das Original mitzuführen, bei einer Kopie
kann ein Verwarnungsgeld von 10,00 EURO erhoben werden.
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#2
Hi Uwe!

Zitat:Bitte löschen - hat sich erledigt. Es ist das Original mitzuführen, bei einer Kopie kann ein Verwarnungsgeld von 10,00 EURO erhoben werden.
Das ist nicht ganz richtig!
Entweder das Original (also den Fzg- Schein) oder eine beglaubigte Kopie Zwinker

Skorpi :blues:
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#3
Zitat:Originally posted by Skorpi@5 May 2005, 15:35:59

Das ist nicht ganz richtig!
Entweder das Original (also den Fzg- Schein) oder eine beglaubigte Kopie Zwinker

Skorpi :blues:
sach bloß ?

Dann kann ich mir den Schein ja doch schön klein kopieren und lasse dann die Kopie beglaubigen - und alle zwei Jahre nach TÜV wieder...

Danke sehr.....

Uwe
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#4
@Uwes

Hast nen zu kleinen Geldbeutel!

Bääääää Big Grin Smile Ätschibätsch Devil

Joke...
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#5
Zitat:Originally posted by Skorpi@5 May 2005, 16:35:59
Zitat:[b]Das ist nicht ganz richtig!
Entweder das Original (also den Fzg- Schein) oder eine beglaubigte Kopie  Zwinker

Skorpi  :blues:
[/b]
nein, falsch! Ich weiß es definitiv Zwinker

eine kopie reicht nicht aus. egal ob beglaubigt oder nicht. es ist IMMER das original mitzuführen. ansonsten kann es passieren, dass man ein verwarnungsgeld zahlen muss.
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#6
Zitat:nein, falsch! Ich weiß es definitiv 
eine kopie reicht nicht aus. egal ob beglaubigt oder nicht. es ist IMMER das original mitzuführen. ansonsten kann es passieren, dass man ein verwarnungsgeld zahlen muss.

Also ich denke weil Skorpi ja bei der Polizei ist, muss er es eigentlich wissen...
Ich hab zwar das original immer im Auto (im Board-Buch gebunkert), aber ich denke das mit der beglaubigten Kopie ist sicherlich auch korrekt.. Hab das sogar schonmal wo gelesen...

mfg

christopher
AUDI CAB (Modell AKOYA 02/96 [no Saison] mit Vollausstattung) in tropicgrün-metallic
alles elektr. & beheizbar, GIS-Sitze, GRA, Klima, FunkZV, JALT-Blinkermodul + progr. Wischerrelais vom Passat,
Aero's (A6), Serienfahrwerk, Boleros in 8x17 ET35 LK4x108 (225/45/ZR17), orig. AKTIVSYSTEM m. Sony CDX-GT-828U MP3-Radio
Spritverbrauch: [Bild: 111195.png]   ... auf dem Weg zum "Klassiker" und nur noch als Sommerfahrzeug unterwegs ...
Alltag: Seat Leon FR, 1.5 TSIe, 150PS, schwarz

[Bild: nkjihpn9.jpg]    
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#7
Zitat:Originally posted by chrduschl@23 October 2005, 17:28:36
Zitat:[b]nein, falsch! Ich weiß es definitiv 
eine kopie reicht nicht aus. egal ob beglaubigt oder nicht. es ist IMMER das original mitzuführen. ansonsten kann es passieren, dass man ein verwarnungsgeld zahlen muss.

Also ich denke weil Skorpi ja bei der Polizei ist, muss er es eigentlich wissen...
Ich hab zwar das original immer im Auto (im Board-Buch gebunkert), aber ich denke das mit der beglaubigten Kopie ist sicherlich auch korrekt.. Hab das sogar schonmal wo gelesen...

mfg

christopher [/b]
wo hast du denn das gelesen? im gesetz steht jedenfalls drin, dass der fahrzeugschein mitzuführen ist (und eben keine kopie o. ä.). kopien sind immer manipulierbar.

abgesehen davon: was wäre denn, wenn dein fahrzeugschein aus irgendwelchen gründen eingezogen wird und du vorher ne kopie gemacht hast? dann kannst du mit der kopie fröhlich weiter durch die gegend fahren und keiner merkt was (jedenfalls nicht ohne weiteres).

ist das selbe wie beim führerschein, da muss man auch das original mitnehmen.
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#8
Hi,

Zitat:wo hast du denn das gelesen? im gesetz steht jedenfalls drin, dass der fahrzeugschein mitzuführen ist (und eben keine kopie o. ä.). kopien sind immer manipulierbar.
da ich ein ehrlicher Kerl bin, hab ich beides dabei... Original im Board-Buch, und Kopie im Geldbeutel... Ist recht praktisch so... Zumal ich immer einen zur Hand ab wenn ich einen brauch... B)



mfg

Christopher
AUDI CAB (Modell AKOYA 02/96 [no Saison] mit Vollausstattung) in tropicgrün-metallic
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Aero's (A6), Serienfahrwerk, Boleros in 8x17 ET35 LK4x108 (225/45/ZR17), orig. AKTIVSYSTEM m. Sony CDX-GT-828U MP3-Radio
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[Bild: nkjihpn9.jpg]    
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#9
Hi Christopher!

Also ehrlich, ich würd's ja anders herum machen... Zwinker

Die Kopie im Boardbuch und das Original im Geldbeutel (oder wo auch immer am Mann).

Originale würd' ich nie permanent im Auto aufbewahren! Ninja


Was die Kopie des KFZ-Scheins an sich angeht:
Für die Polizei geht es hier im Wesentlichen doch zunächst einmal um die Glaubhaftmachung dessen, wer der KFZ-Halter ist und um die Zulassung des KFZ selbst, und das ist mit einer beglaubigten Kopie eben auch machbar und liegt sicher im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er damit zufrieden ist, oder eine Verwarnung ausspricht.
Es kann eine Verwarnung (auch z.B. kostenfrei) ausgesprochen werden, muss aber nicht...

Unsere Firmenwagen fahren seit Jahren mit derartigen beglaubigten Kopien und sind noch nie beanstandet worden.
Skorpi kann sich ja bestimmt nochmal zur angewandten Praxis äussern. Pro

Beim Führerschein handelt es sich um den Beweis, dass der Fahrzeugführer (nicht zwangsläufig auch der KFZ-Halter) berechtigt ist, ein KFZ zu fahren, und daher denke ich, wird hier eine (auch beglaubigte) Kopie (mit meistens schlechterem Lichtbild) i.d.R. nicht ausreichen, da hat Rene aus den genannten Gründen sicher Recht...


Im Zweifelsfall, denke ich, werden Beamte bei jeglicher Kopie bestimmt ausgiebiger an Ort und Stelle nachforschen, ob diese auch den Tatsachen entspricht.
Ich persönlich hätte jedenfalls keine Lust, so lange zu warten und dabei noch eine Verwarnung zu kassieren, selbst wenn alles OK ist. <_<
Muss allerdings jeder selbst entscheiden... Zwinker

Gruss!

H Zwinker lli
Nutzer, die von mir keine weitere Hilfe erwarten können: akte02
Infos dazu auf Nachfrage per PN.

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