Fahren ohne Seitenspiegel????
#1
Hallo Leute,

Bringe Heute abend meine Seitenspiegel zu einem Freund, der sie dann morgen in ner freien Minute lackiert. Nun meine Frage: Darf ich ohne Seitenspiegel Ninja überhaupt im öffentlichen Verkehr unterwegs sein???
Mir ist schon bewusst, dass es etwas gefährlich ist, aber das meine ich nicht, sondern von der rechtlichen Seite Grandpa her?


Danke im Vorraus!!!Ja Massa

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#2
Moin@all !!

Also meines Wissens mußt du den linken Außenspiegel unbedingt dran haben ! Der Rechte darf fehlen, wenn ein innerer Rückblickspiegel vorhanden ist.

der dealer
[Bild: 1r9x-2o.jpg]

(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!


Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback Hoffentlich sieht mich keiner
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#3
cabriodealer hat recht, genau so habe ich das auch gelernt.


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#4
Gut, danke dann weiß ich bescheid!!!

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#5
Bleibt nur noch mich meinen Vorredern anzuschließen.

Grüße,
schwupp
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene Da bin ich aber traurig!  .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio Big Grin
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#6
Ich segne das auch noch ab Grandpa Big Grin

Links ist immer Pflicht und dann i.V.m. dem rechten Spiegel oder dem Innenraumspiegel oder halt beides.

OFFTOPIC:
Bei Heckscheiben mit schwarzer Folie sind BEIDE Außenspiegel pflicht!!!
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#7
naja. Ich kenne da auch andere Auslegungen. Der rechte Außenspiegel ist zwar nicht Pflicht, wenn er aber am Fahrzeug vorgesehen und serienmäßig vorhanden ist, muss er auch dran sein. Das heißt wenn er nicht dran ist kann man auf jeden Fall dafür belangt werden!!! Und da gibt's kein Pardon...
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#8
Das kenne ich so nicht!
Die Ausführungen zuvor waren schon richtig!
Wenn ich z.B. an einem Golf 3 den rechten Außenspiegel demontiere und einen Innenspiegel habe, stellt das kein Verstoß dar!
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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#9
laut stvzo

Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

also scheinen 2 spiegel ausreichend zu sein.
genauer ist dort zur anzahl nichts definiert.


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#10
@ macco_play

Verstehe jetzt deinen Beitrag nicht im Zusammenhang mit Maverics oder meinem Beitrag.
Das mit den 2 Spiegeln war schon richtig!

Maveric meinte, dass bei Fahrzeugen, die 2 Außenspiegel ab Werk haben, kein Außenspiegel entfernt werden darf.
Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich das so nicht kenne.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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