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Hallo Freunde der offenen Fahrkultur
Wie würde es wohl rechtlich aussehen, wenn durch mutwillige Beschädigung des KFZ ein Teil desselben (z.B. ein Stern) geklaut würde.
Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert.
Sonderfall: Gemietete Firmentiefgarage, öffentlich zugänglich, mit Schild "Privatgrundstück" gekennzeichnet.
Gruss
Thil
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Tach Thilo,
das muß Dir im Zweifelsfall Deine Versicherung beantworten.
Aus meiner Sicht gehört aber ein geklauter Stern und damit verbundene Beschädigungen zur TK, da Teilediebstahl.
Etwas anderes wäre es, wenn Du nur ein verkratztes Fahrzeug hättest, dafür springt nur die VK ein und stuft Dich anschließend hoch.
Grüße
Uwe
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Hi Thilo,
also wenn Teile fehlen war das Diebstahl und somit TK, alles was im Zusammenhang mit dem Diebstahl an Beschädigungen auftritt ist ebenso TK. Nur wenn nix fehlt hast Du ein Problem.
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Thilo, bist du Täter oder Opfer?
(sorry die blöde Frage, aber so richtig kommt das in deinem Eröffnungspost nicht heraus )
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Tux schrieb:Ich glaube zu wissen, dass die TK nicht einspringt und die VK immer den Eigenanteil kassiert.
Hallo Thilo,
so ist es mir auch bekannt. Die TK übernimmt u.a. Diebstahl des gesamten KFZ's und Glasschäden - sowie dann u.U. geklaute Sachen im Auto.
Die VK und damit mit Selbstbeteiligung kommt für mutwillige Schäden am Auto auf.
semu
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Moin!
Hmm, also bei 'meinen' Diebstählen wurden immer die Kosten für alles beschädigte komplett übernommen, allerdings hat man mein Auto dabei nie durch Vandalismus zusätzlich beschädigt.
Mein Verstand sagt mir aber, dass nur die unmittelbar durch den Diebstahl beschädigten Teile bezahlt werden, anders ist das ja nicht handlebar (<-- deutsch?).
Ollfried
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OT an
Ollfried schrieb:nicht handlebar (<-- deutsch?).
Ich glaub' nicht - schlage "zu handhaben" vor
Don ?
Gruß Uwe
OT aus
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Abend,
also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.). Dies trifft auch auf Kleidung, Laptop, Digigcam usw. zu. Entsprechende Sachen werden dann über die Außenversicherung (AV) der Hausratvs geregelt. Den prozentualen Anteil (also welche Schadenshöhe durch diese AV abgedeckt ist) legt man selbst fest - in der Regel 20% der Versicherungssumme.
Da der "Stern" in der Regel mit dem Fahrzeug geliefert wird und damit also auch verbunden ist, greift meines Erachtens die TK.
Aber meines Wissens gibt es hier im Board auch Versicherungsfachmänner - vielleicht können die sich spezifischer äußern?!
Gruß,
Guro
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Guro schrieb:also die TK reguliert alles was direkt mit dem Fahrzeug verbunden ist. Dies gilt nicht für nachträglich dem Auto beigefügte Sachen (anderes Radio, portables Navi, ect.) Das ist völliger Unsinn.
Und ganz davon abgesehen war das auch nicht die Frage.
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