19.05.2008, 09:09
Hallo zusammen,
generell bin ich der Meinung, dass ein solches Teil, welches es original nicht am Cabrio T89 gab, eingetragen werden muss.
Ich kann auch nicht einfach eine Stoßstange vom A8 nehmen und an das Cabrio "flanschen" - auch wenn es ein Originalteil ist. Und eine RS2-Stange stammt nun einmal von einem anderen Modell!
Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob man bei Kontrollen oder beim TÜV Probleme damit bekommt. Nur das wäre kein Grund, der gegen eine solche Eintragung spricht!
generell bin ich der Meinung, dass ein solches Teil, welches es original nicht am Cabrio T89 gab, eingetragen werden muss.
Ich kann auch nicht einfach eine Stoßstange vom A8 nehmen und an das Cabrio "flanschen" - auch wenn es ein Originalteil ist. Und eine RS2-Stange stammt nun einmal von einem anderen Modell!
Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob man bei Kontrollen oder beim TÜV Probleme damit bekommt. Nur das wäre kein Grund, der gegen eine solche Eintragung spricht!
Gruß Kai