19.05.2008, 10:52
Hi!
Habe mal Audi und den TÜV angeschrieben und dort Argumentiert, dass beide Fahrzeuge (RS2 und Cabrio) im Grunde identische Fronten haben und sich nur durch die Stoßstange unterscheiden und daher im Grundsatz ja keine technischen Bedenken dagegen sprechen dürften, diese Stoßstange einzutragen.
Zudem gibt es die Stoßstange vom Cabrio ja auch am B4 Competition. Wenn es also in die eine Richtung geht, sollte die andere ja auch machbar sein.
Ich habe nichts dagegen, die Stoßstange einzutragen, habe aber von jemandem mit einem Typ89 gelesen, dem dieses verweigert wurde, weil es von Audi kein Materialgutachten gibt.
Gruß,
Gerti
Habe mal Audi und den TÜV angeschrieben und dort Argumentiert, dass beide Fahrzeuge (RS2 und Cabrio) im Grunde identische Fronten haben und sich nur durch die Stoßstange unterscheiden und daher im Grundsatz ja keine technischen Bedenken dagegen sprechen dürften, diese Stoßstange einzutragen.
Zudem gibt es die Stoßstange vom Cabrio ja auch am B4 Competition. Wenn es also in die eine Richtung geht, sollte die andere ja auch machbar sein.
Ich habe nichts dagegen, die Stoßstange einzutragen, habe aber von jemandem mit einem Typ89 gelesen, dem dieses verweigert wurde, weil es von Audi kein Materialgutachten gibt.
Gruß,
Gerti