20.05.2008, 09:31
H;o)lli schrieb:Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.
Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.
Gruss, Hlli
Moin Holli,
was hat das denn für einen Grund mit dem "BJ 94", und eine Änderung des Abrollumfanges beeinflußt die Schadstoffeinstufung? Wie das?
Gruß
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi