Waschanlage und Schadensersatzansprüche
#2
Also...zum ersten musst du den Schaden umgehend melden. Sobald du den Hof verlassen hast, erlischen alle deine Ansprüche. Solltest du jedoch nicht persönlich auf eventuelle Probleme hingewiesen worden sein, oooooder es nicht in den frei aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, muss der Anlagenbetreiber bei Schäder zu 100% haften. Bitte beachte jedoch, dass meine Worte KEINE RECHTSBERATUNG darstellen, sondern lediglich "Insiderwissen" ist.
Gruß Ralf

"Ein Rabe geht im Feld spazieren, da fällt der Weizen um." -Helge Schneider-

Für jede Laune etwas....Audi 80 Cabrio 2,0 Bj. 1995....Polo (9N) 1,4 TDI Bj. 2004....Suzuki GSX750R (Superbikeumbau - offen) Bj. 1999...meine Frau Susanne Bj. 1964 Smile

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OWL Treffen 01.05.2008
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RE: Waschanlage und Schadensersatzansprüche - von Sechserpack - 24.06.2008, 16:05



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