07.07.2008, 13:11
Hallo Ralf
Nicht wirklich...
Der Anwalt hat gesagt erstmal einen Kostenvoranschlag einholen und dann dem Betreiber, mit der Bitte um Zahlung des Schadens, zukommen lassen.
Muß jetzt also nur mal demnächst den KVA machen lassen.
Nicht wirklich...
Der Anwalt hat gesagt erstmal einen Kostenvoranschlag einholen und dann dem Betreiber, mit der Bitte um Zahlung des Schadens, zukommen lassen.
Muß jetzt also nur mal demnächst den KVA machen lassen.