(10.11.2008, 21:04)Deguello81 schrieb: Daß mit dem Ausbau aber eine "Nutzungsbeschränkung" einher geht, wäre mir neu...Ebend Rainer nicht nur dir.
Das ich dafür unterschreiben muss und so ist mir klar. Kenne ich ja von meinem auch so. Aber die Nutzungseinschränkung ist ja mal totaler quatsch.
Aber es kristalliert sich heraus, auch aus meinen Nachforschungen, das es erlaubt ist, wie Tux schrieb, Kindersitze der Klassen I-III in Fahrtrichtung auch mit aktiven Beifahrerairbag zu nutzen. Allerdings sollte der Sitz sich in der letzten Raste befinden. Also soweit hinten wie möglich.
Grüße Wiegald - Winterauto gefunden wehe Semu du sagst jemanden was
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
Westsachsen-Chapter
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ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
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