09.01.2009, 22:29
Hallo Freunde der offenen Fahrkultur,
ich habe ein Verständnis- und evtl. auch ein rechtliches Problem. Nun ich weiß nicht, ob ich hier in der richtigen Sparte bin – sollte ich falsch liegen, dann verschiebt es bitte in die richtige; danke schon im Voraus.
Ich habe mein Fahrzeug kurz vor Weihnachten verkauft (nein nicht das Cabrio, sondern unsere Familienkutsche). Der Interessent hat sich auf eine Zeitungsannonce gemeldet und wir wurden uns handelseinig. Da dieser aus dem Raum Dortmund kommt, hat er mir vorgeschlagen, einen Kaufvertrag über das Telefon auszufüllen, ihn mir dann unterschrieben zu faxen – sollte ihn unterschreiben und zurück faxen; er wollte dann Anfang diesen Jahres zu mir kommen, den Betrag in bar übergeben und das Fahrzeug mitnehmen (nein, eine Anzahlung per Vorkasse hatten wir nicht ausgehandelt). Da er das Fahrzeug in den „Osteuropäischen-Raum“ weiterverkaufen wolle, sollte ich ihm noch Bilder per Email zu kommen lassen; was ich auch tat. So weit, so gut.
Nun, das alte Jahr ging und das Neue kam; aber der Käufer nicht. Als ich ihn am vereinbarten Tag abends telefonisch erreichen konnte, meinte er, da seine Freundin einen Unfall hatte, könne und wolle er an diesem Tag nicht kommen; da sie zwei Tage später operiert werden sollte, möchte er gerne bei ihr bleiben – na gut, man ist ja menschlich also haben wir einen neuen Abholtermin telefonisch vereinbart. Er versprach, mir telefonisch auch noch mal die Ankunftszeit mitzuteilen.
Und was passierte – alles, nur er kam nicht; kein Telefonat, keine Email oder sonst was. Er ist auch bis jetzt telefonisch nicht erreichbar. Gut, habe ihm eine SMS geschrieben mit der Bitte, er solle sich doch telefonisch melden – nichts. Gestern habe ich ihm dann eine Email und ein Fax geschickt mit einer Fristsetzung zur Fahrzeugabholung und dem Hinweis, wenn dieser Termin wieder fruchtlos verstreicht, werde ich von ihm eine „Standgebühr“ verlangen. Heute kam dann eine Reaktion mit folgendem Inhalt: Seiner Meinung nach sei kein Kaufvertrag zustande gekommen; ich hätte ihm lediglich nur ein Angebot gefaxt und er hätte keine Verwendung mehr für das Fahrzeug. So nun steh ich da, mit meinem „ungewaschenen“ Hals.
Nun zu meinem Verständnisproblem:
Was habe ich denn eigentlich getan und in der Hand – ist das nun, ein Angebot oder ein Kaufvertrag?
Auf dem Papier steht eindeutig „Kaufvertrag“; auch die „Aufmachung“ sieht wie ein Kaufvertrag aus; es sind die Fahrzeugangaben, der Ausstattungsumfang, die technischen Mängel, der Km-Stand aufgeführt, es ist der Tag der Übergabe und der Kaufpreiszahlung notiert (es wurde von mir noch ein Ausschluss der Gewährleistungs- und Sachmängelhaftung auf dem Fax notiert). Es steht dort nichts von wegen Angebot oder Zahlung erst bei Weitervermittlung o. ä.
Rechtliche Fragen:
Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keine Rechtsberatung; ich möchte eigentlich nur wissen, wie ihr jetzt handeln würdet.
1. Soll ich auf Vertragserfüllung bestehen?
2. Wie schaut’s aus mit einer „Konventionalstrafe“ – wenn ja, wie hoch?
3. Kann ich ihm die weiteren unnötigen Kosten anlasten (erneutes Zeitungsinserat etc.)?
4. Sollte der erneute Kaufpreis niedriger sein als der jetztige – hat er die Differenz auszugleichen?
Ich weiß, Fragen über Fragen. Wäre schön, wenn Ihr Euch mal dazu meldet – vielleicht auch ein paar, die täglich mit Kfz-Verkäufen zu tun haben oder auch juristisch Vorgebildete.
ich habe ein Verständnis- und evtl. auch ein rechtliches Problem. Nun ich weiß nicht, ob ich hier in der richtigen Sparte bin – sollte ich falsch liegen, dann verschiebt es bitte in die richtige; danke schon im Voraus.
Ich habe mein Fahrzeug kurz vor Weihnachten verkauft (nein nicht das Cabrio, sondern unsere Familienkutsche). Der Interessent hat sich auf eine Zeitungsannonce gemeldet und wir wurden uns handelseinig. Da dieser aus dem Raum Dortmund kommt, hat er mir vorgeschlagen, einen Kaufvertrag über das Telefon auszufüllen, ihn mir dann unterschrieben zu faxen – sollte ihn unterschreiben und zurück faxen; er wollte dann Anfang diesen Jahres zu mir kommen, den Betrag in bar übergeben und das Fahrzeug mitnehmen (nein, eine Anzahlung per Vorkasse hatten wir nicht ausgehandelt). Da er das Fahrzeug in den „Osteuropäischen-Raum“ weiterverkaufen wolle, sollte ich ihm noch Bilder per Email zu kommen lassen; was ich auch tat. So weit, so gut.
Nun, das alte Jahr ging und das Neue kam; aber der Käufer nicht. Als ich ihn am vereinbarten Tag abends telefonisch erreichen konnte, meinte er, da seine Freundin einen Unfall hatte, könne und wolle er an diesem Tag nicht kommen; da sie zwei Tage später operiert werden sollte, möchte er gerne bei ihr bleiben – na gut, man ist ja menschlich also haben wir einen neuen Abholtermin telefonisch vereinbart. Er versprach, mir telefonisch auch noch mal die Ankunftszeit mitzuteilen.
Und was passierte – alles, nur er kam nicht; kein Telefonat, keine Email oder sonst was. Er ist auch bis jetzt telefonisch nicht erreichbar. Gut, habe ihm eine SMS geschrieben mit der Bitte, er solle sich doch telefonisch melden – nichts. Gestern habe ich ihm dann eine Email und ein Fax geschickt mit einer Fristsetzung zur Fahrzeugabholung und dem Hinweis, wenn dieser Termin wieder fruchtlos verstreicht, werde ich von ihm eine „Standgebühr“ verlangen. Heute kam dann eine Reaktion mit folgendem Inhalt: Seiner Meinung nach sei kein Kaufvertrag zustande gekommen; ich hätte ihm lediglich nur ein Angebot gefaxt und er hätte keine Verwendung mehr für das Fahrzeug. So nun steh ich da, mit meinem „ungewaschenen“ Hals.
Nun zu meinem Verständnisproblem:
Was habe ich denn eigentlich getan und in der Hand – ist das nun, ein Angebot oder ein Kaufvertrag?
Auf dem Papier steht eindeutig „Kaufvertrag“; auch die „Aufmachung“ sieht wie ein Kaufvertrag aus; es sind die Fahrzeugangaben, der Ausstattungsumfang, die technischen Mängel, der Km-Stand aufgeführt, es ist der Tag der Übergabe und der Kaufpreiszahlung notiert (es wurde von mir noch ein Ausschluss der Gewährleistungs- und Sachmängelhaftung auf dem Fax notiert). Es steht dort nichts von wegen Angebot oder Zahlung erst bei Weitervermittlung o. ä.
Rechtliche Fragen:
Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keine Rechtsberatung; ich möchte eigentlich nur wissen, wie ihr jetzt handeln würdet.
1. Soll ich auf Vertragserfüllung bestehen?
2. Wie schaut’s aus mit einer „Konventionalstrafe“ – wenn ja, wie hoch?
3. Kann ich ihm die weiteren unnötigen Kosten anlasten (erneutes Zeitungsinserat etc.)?
4. Sollte der erneute Kaufpreis niedriger sein als der jetztige – hat er die Differenz auszugleichen?
Ich weiß, Fragen über Fragen. Wäre schön, wenn Ihr Euch mal dazu meldet – vielleicht auch ein paar, die täglich mit Kfz-Verkäufen zu tun haben oder auch juristisch Vorgebildete.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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