10.01.2009, 11:49
Moin,
ich stimme Don zu (ohne jetzt BGB zitieren zu können, das kann Don berufsbedingt besser),
es gibt einen gültigen Kaufvertrag.
Ob es sich in letzter Konsequenz lohnen würde den Käufer auf Erfüllung zu verklagen musst Du entscheiden. (wenn Du das Auto anderweitig zu gleichem Preis vermarkten kannst, würde ich den Aufwang nicht treiben wollen....)
Aber erstmal fachkundigen Rat holen...u.U. ist ja auch ein anwaltliches Schreiben an den Käufer schon ausreichend.
Uwe
ich stimme Don zu (ohne jetzt BGB zitieren zu können, das kann Don berufsbedingt besser),
es gibt einen gültigen Kaufvertrag.
Ob es sich in letzter Konsequenz lohnen würde den Käufer auf Erfüllung zu verklagen musst Du entscheiden. (wenn Du das Auto anderweitig zu gleichem Preis vermarkten kannst, würde ich den Aufwang nicht treiben wollen....)
Aber erstmal fachkundigen Rat holen...u.U. ist ja auch ein anwaltliches Schreiben an den Käufer schon ausreichend.
Uwe