12.01.2009, 14:26
Genau derselbe Gedanke kam mir auch, als ich das gelesen habe.
Wenn ich mich "gütlich" mit dem "Erstkäufer"einigen und das KFZ erneut anbieten wöllte, würde ich mich schriftlich beim "Erstkäufer" absichern, dass er vom seinem Rechten absieht und der Kaufvertrag somit aufgehoben wird (quasi so eine Art Aufhebungsvertrag).
Wünsch dir viel Erfolg ...
Wenn ich mich "gütlich" mit dem "Erstkäufer"einigen und das KFZ erneut anbieten wöllte, würde ich mich schriftlich beim "Erstkäufer" absichern, dass er vom seinem Rechten absieht und der Kaufvertrag somit aufgehoben wird (quasi so eine Art Aufhebungsvertrag).
Wünsch dir viel Erfolg ...