24.01.2009, 22:29
(24.01.2009, 21:57)Audi-Driver schrieb: Hallo Rainer,
sein Problem liegt doch darin, dass keine KBA-Nummer eingeprägt ist.
Gruß
Ralf
Wieso Problem? Das bedeutet nur, dass diese Felge keine "Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE->KBA-Nummer)" hat. Der Nachweis der Zulässigkeit der Felge ist dann wohl mit höchster Wahrscheinlichkeit durch ein "Teilegutachten" gegeben. Die Felge muss in diesem Fall durch eine Änderungsabnahme nach §19.3 eingetragen werden. Das entsprechende Fahrzeug muss natürlich im Verwendungsbereich des Gutachtens erwähnt sein.
Gruß,
Nils
Gruß,
Nils
Nils