25.02.2009, 13:55
@ Owe: Ich bin nicht so AGB-fest, Vorsatz ist natürlich nicht versichert, aber Glasbruch ansich ja schon, also wenn ich sagen würde im Zuge einer Autowäsche ist die Scheibe gerissen, ist das dann nicht abgedeckt? Ist das denn genau definiert wodurch der Glasbruch entstanden sein darf?
Gruß
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi
Ralph
Jedem Raudi seinen Audi