01.04.2009, 23:17
Moin Moin,
äußere hiermit Zweifel an der Legalität.
Ich meine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben das höchstens 6 Scheinwerfer und 8 Leuchtmittel gleichzeitig betrieben werden dürfen.
Und 2 Paar Begrenzungsleuchten plus Abblendlicht wären schon 6 Scheinwerfer, dann dürfte man ja keine Nebler mehr benutzen,...
Glaube das scheitert an irgend nem Gesetz, höchst wahrscheinlich sind einfach schon 2 Paar Begrenzungsleuchten illegal.
Keine Ahnung mehr woher ich das habe oder ob das noch/jemals aktuelle Gesetzeslage ist/war.
Ich hatte das iwann mal gegoogelt....
Aber da du nicht nach legal oder illegal gefragt hast,.... ist dies nur ein "Randbeitrag" ....
Weiß jemand genaues über die maximale Anzahl von Scheinwerfern am KFZ ?
äußere hiermit Zweifel an der Legalität.
Ich meine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben das höchstens 6 Scheinwerfer und 8 Leuchtmittel gleichzeitig betrieben werden dürfen.
Und 2 Paar Begrenzungsleuchten plus Abblendlicht wären schon 6 Scheinwerfer, dann dürfte man ja keine Nebler mehr benutzen,...
Glaube das scheitert an irgend nem Gesetz, höchst wahrscheinlich sind einfach schon 2 Paar Begrenzungsleuchten illegal.
Keine Ahnung mehr woher ich das habe oder ob das noch/jemals aktuelle Gesetzeslage ist/war.
Ich hatte das iwann mal gegoogelt....
Aber da du nicht nach legal oder illegal gefragt hast,.... ist dies nur ein "Randbeitrag" ....
Weiß jemand genaues über die maximale Anzahl von Scheinwerfern am KFZ ?
Mit freundlichen Grüßen,
Yanic
23568 Lübeck
Mein Vorstell-Thread --- Getriebeumbau-Thread --- Motorumbau-Thread (soll ich's wirklich...oder lass' ich's lieber sein..)
1.8t
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Yanic
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