Hallo!
In der Tat ist es so, wie schon erwähnt. Pkw mit Anhänger dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen 80 km/h (100 km/h mit Sonderabnahme) fahren. Dieses wird nur durch Geschwindigkeit bestimmende Schilder nach unten begrenzt. Innerorts gilt für alle Arten von Kfz maximal 50 km/h.
Darum ist es unerheblich, ob mit Anhänger oder ohne, da die Überschreitung bei 65 km/h lag. Das einzige, was sich ändert, ist die Höhe des Verwarn- oder Busgeldes und das liegt an der Beschaffenheit des Fahrzeuges. Damit meine ich, ob es z.b. ein Fahrzeug bis 7,5 to ist oder über 7,5 to.
Viele Grüße,
Roland
In der Tat ist es so, wie schon erwähnt. Pkw mit Anhänger dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen 80 km/h (100 km/h mit Sonderabnahme) fahren. Dieses wird nur durch Geschwindigkeit bestimmende Schilder nach unten begrenzt. Innerorts gilt für alle Arten von Kfz maximal 50 km/h.
Darum ist es unerheblich, ob mit Anhänger oder ohne, da die Überschreitung bei 65 km/h lag. Das einzige, was sich ändert, ist die Höhe des Verwarn- oder Busgeldes und das liegt an der Beschaffenheit des Fahrzeuges. Damit meine ich, ob es z.b. ein Fahrzeug bis 7,5 to ist oder über 7,5 to.
Viele Grüße,
Roland
...........nu is alles weg.....Cabrio verkauft, Mopedbilder verschwunden.......nenenene .........huch, da is ja doch wieder ein Cabrio