16.04.2009, 23:03
Hallo Miki,
das Missgeschick des Prüfers ist natürlich ärgerlich. Leider wirst Du wohl auf dem Schaden hängen bleiben.
Auch wenn Du sie wahrscheinlich nicht durchgelesen hast, Du hast mit dem DEKRA einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, der auf deren AGB beruht.
Googel mal DEKRA und AGB, dann kannst Du die AGB runterladen.
§11 (Haftung) sieht selbige nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Prüfpersonals vor.
Ich denke, Du wirst Schwierigkeiten haben, dem Prüfer das ein oder andere nachzuweisen.
Leider keine besseren Neugkeiten
das Missgeschick des Prüfers ist natürlich ärgerlich. Leider wirst Du wohl auf dem Schaden hängen bleiben.
Auch wenn Du sie wahrscheinlich nicht durchgelesen hast, Du hast mit dem DEKRA einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, der auf deren AGB beruht.
Googel mal DEKRA und AGB, dann kannst Du die AGB runterladen.
§11 (Haftung) sieht selbige nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Prüfpersonals vor.
Ich denke, Du wirst Schwierigkeiten haben, dem Prüfer das ein oder andere nachzuweisen.
Leider keine besseren Neugkeiten
Gruss aus Nordwest!
Peter
Peter