01.05.2009, 13:37
Hallo,
@ Owe, natürlich nur jeder einzelne Besitzer seine zuviel bezahlte Steuer.
Der Tag der Umschlüsselumg spielt keinerlei Rolle. Da es sich hierbei ja nicht um einen Umbau handelt, gilt die Umschlüsselung rückwirkend ab dem Tag der Erstzulassung.
So weit mir bekannt, gibt es für die Finanzämter eine Verjährungsfrist von 4 Jahren = 4 Jahre Geld zurück. So sollen aber Bayern und Rheinland – Pfalz diese Frist verneinen und komplett zurückzahlen.
Ich besitze den Wagen seit 10 Jahren, also würde ich, logischerweise, auch höchsten für diesen Zeitraum zurückbekommen. Ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer da heute noch was geltend machen könnte.
Der große finanzielle Unterschied zwischen den einzelnen Steuerklassen besteht ja auch erst seit ca. 4 Jahren, so dass es sich bei allen vorherigen Jahren nur um ein paar Euro handelt.
Gruß
Wolfgang
@ Owe, natürlich nur jeder einzelne Besitzer seine zuviel bezahlte Steuer.
Der Tag der Umschlüsselumg spielt keinerlei Rolle. Da es sich hierbei ja nicht um einen Umbau handelt, gilt die Umschlüsselung rückwirkend ab dem Tag der Erstzulassung.
So weit mir bekannt, gibt es für die Finanzämter eine Verjährungsfrist von 4 Jahren = 4 Jahre Geld zurück. So sollen aber Bayern und Rheinland – Pfalz diese Frist verneinen und komplett zurückzahlen.
Ich besitze den Wagen seit 10 Jahren, also würde ich, logischerweise, auch höchsten für diesen Zeitraum zurückbekommen. Ich glaube nicht, dass der Vorbesitzer da heute noch was geltend machen könnte.
Der große finanzielle Unterschied zwischen den einzelnen Steuerklassen besteht ja auch erst seit ca. 4 Jahren, so dass es sich bei allen vorherigen Jahren nur um ein paar Euro handelt.
Gruß
Wolfgang
„Da ist nur schlechter Sprit drin vom Urlaub, normal sind die Abgaswerte gut."